Sexueller KindesmissbrauchRheinbacher muss sich vor Landgericht Bonn verantworten

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Landgericht_Bonn_Symbolbild

Der Eingang zum Landgericht in Bonn 

Rheinbach/ Bonn – Am 24. März erhielt ein Manager (43) aus Rheinbach eine Handynachricht, die sein und das Leben anderer Menschen schlagartig verändern sollte. Die 18-jährige Lisa (Name geändert) bat ihn dringend um ein Treffen: „Es geht um deinen Kumpel“. Der Kumpel war sein Angelkamerad, den er seit 25 Jahren kennt, mit dem er Forellen gefangen hatte, in Urlaub gefahren war, manches Bierchen gezischt hatte.

Gemeldet hatte sich die Tochter der damaligen Lebensgefährtin des Freundes; der 43-Jährige kannte zwar das Mädchen, aber noch nie hatte es ihn um ein ernstes Gespräch gebeten.

„Sie war kreidebleich“

Sie verabredeten sich also für den nächsten Tag in Bonn, und im Biergarten am Alten Zoll erzählte die junge Frau dem Bekannten, was ihr widerfahren war: Der Partner ihrer Mutter habe sie befummelt, sie gar zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Begonnen hätten die Übergriffe, als sie elf Jahre gewesen sei. „Sie war kreidebleich, ich dachte, gleich kippt sie um“, sagte der Rheinbacher jetzt als Zeuge im  Missbrauchsprozess vor der Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts.

Er nahm die Schülerin mit nach Hause, rief von dort ihre Mutter und später auch die Polizei an. Seitdem hat der Zeuge keinen Kontakt mehr mit dem Angelkumpel, und für die Mutter brach eine Welt zusammen.

16 Fälle werden ihm zur Last gelegt

Die Polizei ermittelte gegen deren Lebensgefährten, die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Haftbefehl, zum Prozess wurde der Mann in Handschellen vorgeführt. Er muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer Schutzbefohlenen verantworten.

16 Fälle werden ihm zur Last gelegt, die Taten sollen zwischen 2015 und 2021 geschehen sein, anfangs in der Wohnung der Mutter in Ahrweiler, später nach dem Umzug auch in ihrem neuen Heim in Rheinbach.

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Der Angeklagte, rotes T-Shirt, kurze Hose, äußerte sich am ersten Prozesstag nicht zur Sache, machte aber Angaben zur Person. Er ist 42 Jahre alt, brach nach der Hauptschule eine Malerlehre wegen einer Allergie ab und arbeitete danach unter anderem in einem Supermarkt, in einer Baumschule und bei einem Sicherheitsdienst.

Richter fragt Angeklagten nach Drogenkonsum

Bis zum 30. Lebensjahr lebte er bei seiner Mutter, erst danach konnte er sich eine eigene Unterkunft leisten. Jahrelang habe er Drogen konsumiert, vor allem Kokain, später auch Crack, gab er an. „Womit haben Sie die denn bezahlt?“, wollte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen wissen. Der Freundeskreis sei „sehr wohlhabend“ gewesen, „das Koks lag da auf dem Tisch rum“. Der Richter: „Das sollen wir glauben?“

Ein wichtiges Beweismittel  ist das Handy des 42-Jährigen. Damit soll er das mutmaßliche Opfer über eine File-App kontrolliert haben. Zudem wurden auf dem Gerät Nacktbilder des Mädchens gesichert. Richter Schmitz-Justen riet dem Angeklagten dringend zu einem Geständnis, die 16 angeklagten Fälle seien wohl nur „die Spitze des Eisbergs“

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