Arbeiten in der Corona-KriseHabe ich im zweiten Lockdown ein Recht auf Homeoffice?

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Homeoffice dpa

Homeoffice – für immer mehr Menschen Alltag in der Krise.

Deutschland kämpft gegen die hohen Infektionszahlen in der Coronavirus-Pandemie. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat gesagt, der Schutz der Gesundheit sei jetzt das Wichtigste. „Wo immer das möglich ist, sollte von zu Hause aus gearbeitet werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Auch die Kanzlerin warb für das Homeoffice in diesen Wochen der Pandemie. Doch was bedeutet das konkret? Die wichtigsten Fakten zum Thema Homeoffice in Fragen und Antworten.

Warum appelliert der Arbeitsminister, die Möglichkeiten für das Homeoffice auszuschöpfen?

Heil sagt das, was auch die Kanzlerin oder der Gesundheitsminister betonen: „Je weniger Kontakte wir haben, desto stabiler bleibt unser Gesundheitssystem. Darauf sind wir alle im Herbst und Winter angewiesen.“ Wo Homeoffice nicht möglich sei, gelte es jetzt besonders Hygiene- und Arbeitsschutzstandards einzuhalten.

Darf in der Corona-Pandemie jeder im Homeoffice arbeiten, der Angst vor Ansteckung hat?

Nein. In vielen Jobs geht das ja auch gar nicht: Der Krankenpfleger in der Klinik kann die Patienten nicht zu Hause pflegen, der Bäcker kann zu Hause nicht seine Brötchen backen. Auch für alle anderen gilt: Es gibt kein Recht darauf, von zu Hause aus zu arbeiten – sondern der Arbeitgeber muss einverstanden sein.

Wie stark wurde Homeoffice in der Pandemie bisher genutzt?

Dort, wo es möglich ist, haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pandemie häufig sehr flexibel beim Thema Homeoffice gezeigt. Laut einer Studie arbeitete bislang gut jeder Dritte abhängig Beschäftigte während der Pandemie mindestens teilweise im Homeoffice. Viele Beschäftigte haben erst während der Pandemie mit dem Homeoffice begonnen. Wer schon vor Corona im Homeoffice war, hat die Stundenzahl massiv erhöht.

Sollte der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen?

„Homeoffice „wo immer möglich', das ist genau der Punkt“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Viele staatliche Dienstleistungen, insbesondere in den Kommunen, können nur am Arbeitsplatz erbracht werden und setzen den persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern voraus, zum Beispiel im Gesundheitsdienst, bei Ordnungsämtern, Polizei oder Justizvollzug“, führte Silberbach aus. Auf der anderen Seite gebe es aber auch Bereiche, in denen Homeoffice möglich sei und praktiziert werde. „Das muss jeweils im Einzelfall entscheiden werden.“

CDU und SPD streiten über ein generelles Recht auf Homeoffice. Hat das auch etwas mit der Corona-Pandemie zu tun?

Zumindest mittelbar. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht sich durch die Erfahrungen in der Corona-Pandemie bestärkt darin, dass beim Thema Homeoffice mehr möglich sei, als Arbeitgeber bislang glaubten. Er will einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage mobile Arbeit im Jahr – wenn die Tätigkeit geeignet ist und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die Union wiederum sieht in den Erfahrungen der vergangenen Monate eine Bestätigung ihres Standpunkts, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auch ohne den Gesetzgeber auf Homeoffice verständigen – wenn es für beide Seiten sinnvoll ist.

Was sagen die Arbeitgeber?

Heils Empfehlung oder Bitte, die Homeoffice-Möglichkeiten jetzt zu nutzen, klinge schon besser als die Gesetzespläne des Ministers, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Oliver Zander, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Mobiles Arbeiten finde schon jetzt in der Corona-Krise „in großem Stil und problemlos“ statt, so Zander. „Eine pauschale Anordnung für die gesamte deutsche Wirtschaft funktionierte hingegen nicht und wäre deshalb grundfalsch.“

Und die Gewerkschaften?

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte dem RND, der Appell von Bundesminister Heil sei richtig, „denn aktuell ist mobiles Arbeiten auch ein Mittel zum Infektionsschutz“. Hoffmann betonte: „Wo immer möglich, sollte also großzügig Home Office gewährt werden – da stehen die Arbeitgeber jetzt erneut in der Pflicht.“ Zugleich gelte aber: Die Notwendigkeit am gewohnten Arbeitsplatz zu erscheinen, dürfe kein Risiko für die eigene Gesundheit mit sich bringen. „Ob in Krankenhäusern, Schulen, Kitas, in der Industrie oder im öffentlichen Nahverkehr: Die Menschen, die jeden Morgen den Weg zur Arbeit antreten, um den Laden am Laufen zu halten, müssen geschützt werden“, sagte Hoffmann. Das vom Arbeitsminister geplante generelle Recht auf Homeoffice befürwortet der DGB ausdrücklich.

Kommt das vom Arbeitsminister geplante Gesetz zum Recht auf Homeoffice – oder nicht?

Das Arbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundeskanzleramt gibt ihn aber bislang nicht zur Ressortabstimmung frei, da das Gesetz aus seiner Sicht über den Koalitionsvertrag hinausgeht. Dort ist vereinbart, mobiles Arbeiten zu erleichtern. Es ist vorstellbar, dass die Sache im kommenden Jahr zum Wahlkampfthema wird.

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