Kommentar zu Donald TrumpSoll der rechte Mob in den USA das Sagen haben?

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Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht ein amerikanischer Präsident: Doch wird Donald Trump jemals angeklagt werden?

  • Nie wieder sollte dieser Mann die Chance bekommen, für irgendein öffentliches Amt in den USA zu kandidieren.
  • Ein Kommentar.

Worauf wartet der amerikanische Generalstaatsanwalt Merrick Garland noch? Es ist Zeit für einen Schritt, der juristisch zwar anspruchsvoll, aber auch zwingend ist.

Donald Trump muss angeklagt werden. Der Mann gehört vor Gericht. Wochenlang wurde mittlerweile ausgeleuchtet, wie es zu dem spektakulären Einbruch gewalttätiger Trump-Fans in den US-Kongress am 6. Januar kommen konnte. Nie zuvor seit der Staatsgründung vor 246 Jahren gab es einen solchen Anschlag auf die Herzkammer der amerikanischen Demokratie.

187 für Trump verhängnisvolle Minuten

Inzwischen fügen sich die Zeugenaussagen zu einem erschreckenden Gesamtbild. Trump hat den Marsch aufs Kapitol nicht nur initiiert und angefeuert. Trump hat auch, als alles schon gewalttätig eskaliert war, eiskalt zugesehen, was wohl als Nächstes geschieht. Man fühlt sich erinnert an Nero und seinen Blick aufs brennende Rom.

187 Minuten lang lehnte der oberste Befehlshaber der USA es ab, irgendwelche Anordnungen zu geben, etwa zu einem massiven Eingreifen der Sicherheitsbehörden. Es war die Zeit zwischen der Rede an seine Anhänger, in der er sie zum Marsch aufs Kapitol aufforderte, und seiner Videobotschaft am selben Nachmittag, in der er dem tobenden Mob seufzend riet, nun doch lieber nach Hause zu gehen. Diese 187 Minuten können Trump juristisch das Genick brechen.

Jeder US-Präsident schwört, dass er die Verfassung des Landes beschützt und verteidigt. Trump tat das Gegenteil. Er attackierte die Verfassung, indem er versuchte, die am 6. Januar anstehende Anerkennung des Wahlergebnisses durch den Kongress physisch zu verhindern, mit der Hilfe gewalttätiger Fans.

Trump ließ alles erst mal laufen – auch als schon Blut floss unter der Kuppel des Kapitols, als schon Pistolen gezückt waren, als grölende Gewalttäter, Kabelbinder in der Hand, nach Mike Pence suchten und nach Nancy Pelosi. Den größten Teil der 187 Minuten verbrachte er im Dining Room des Weißen Hauses, vor dem Fernseher.

Propaganda im Namen Trumps

Nichtstun kann strafbar sein, wenn man zum Handeln verpflichtet ist. Das gilt zum Beispiel für Amtspersonen. Im Fall Trump kommt zur bloßen Pflichtverletzung („dereliction of duty“) die Beteiligung an einer gegen die Verfassung gerichteten kriminellen Verschwörung. Der Harvard-Staatsrechtler Laurence Tribe verweist seit Wochen auf diverse Spezialtatbestände, die nicht nur zu Haftstrafen führen könnten, sondern auch zum Verlust des passiven Wahlrechts: Trump käme dann nicht mal mehr als Bürgermeisterkandidat in der Kleinstadt Palm Beach, Florida, in Betracht, wo er jetzt wohnt – geschweige denn als Präsidentschaftskandidat im Jahr 2024.

Illegaler Griff nach alleiniger Macht

Ein Signal dieser Art ist in den USA dringend fällig. In einem Prozess könnte auch geklärt werden, ob Trump tatsächlich anordnete, die Magnetschleusen im Kapitol entfernen zu lassen, nachdem auffiel, dass viele seiner hineinströmenden Fans Waffen trugen: Entsprechende Aussagen der Augenzeugin Cassidy Hutchinson, einer Mitarbeiterin des Stabschefs im Weißen Haus, sind bis heute verstörend und können nicht einfach im Raum stehen bleiben.

Trump soll gesagt habe, ihn jedenfalls würden die Eindringlinge nicht erschießen. Die USA durchlebten damals, ohne es zu ahnen, Stunden des Horrors, nur Zentimeter entfernt von einem Abrutschen in den Abgrund einer Diktatur. Nach Art eines lupenreinen Faschisten kombinierte der Mann im Weißen Haus den illegalen Griff nach alleiniger Macht in Washington mit der Verhöhnung aller Regeln und Institutionen.

Untersuchungsausschuss fordert Konsequenzen für Trump

Natürlich wäre ein Vorgehen der Justiz gegen einen früheren Präsidenten verfassungspolitisch prekär. Nichts daran darf so aussehen, als wollten einfach nur mal die jetzt dominierenden Demokraten den zuvor dominierenden Republikanern eins auswischen.

Es geht, das muss deutlich werden, um etwas Größeres, Höheres. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht der Präsident. Diesen wichtigen Satz hat Generalstaatsanwalt Garland in diesen Tagen ausdrücklich betont.

Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen

Ein Prozess gegen Trump ließe dessen Anhängerinnen und Anhänger vielleicht einmal mehr spontan ausflippen – was gefährlich ist in einem Land, in dem vielerorts das offen sichtbare Tragen von Schusswaffen erlaubt ist. Doch Hand aufs Herz: Soll vielleicht der rechte Mob das Sagen haben?

Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen. Als es einst in den US-Südstaaten Probleme gab mit der Umsetzung von Regeln zum gemeinsamen Unterricht für Schwarze und Weiße, beendete Präsident John F. Kennedy alle Missverständnisse, indem er die Nationalgarde entsandte. Die Botschaft war klar, sie wurde verstanden.

Ein strafrechtliches Vorgehen gegen Trump bringt ohne Zweifel Risiken mit sich. Noch riskanter aber wäre es, diesem Mann Gelegenheiten zu geben für immer neue Anschläge auf Amerikas Demokratie. 

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