„Nicht zuzumuten“SPD fordert Corona-Sonderurlaub für Kinderbetreuung

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Carsten Schneider (SPD), Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.

Berlin – Vor der Ministerpräsidentenkonferenz und der immer wahrscheinlicher werdenden Verlängerung des Lockdowns fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, einen Corona-Sonderurlaub zur Kinderbetreuung.

„Es ist Eltern nicht zuzumuten, jetzt schon ihren Jahresurlaub zur Betreuung der Kinder zu nehmen, der dann in den Ferien fehlt“, sagte Schneider dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wenn Arbeitgeber die Möglichkeiten zu Homeoffice nicht bieten oder dies in Unternehmen nicht möglich ist, schauen Eltern in die Röhre“, so Schneider weiter. Für diese Familien müsse die Politik nun etwas tun.

„CDU und CSU haben eine Regelung verhindert“

„Bereits im Dezember wurden von der Ministerpräsidentenkonferenz neue Möglichkeiten versprochen, für die Betreuung von Kindern bezahlten Urlaub zu nehmen. Eine neue gesetzliche Regelung hatten CDU und CSU dann aber verhindert“, kritisierte Schneider. „Angesichts der auch von allen Ministerpräsidenten der CDU und CSU sowie der Bundeskanzlerin angekündigten Verlängerung des Lockdowns erwarte ich nun, dass die Union ihren Widerstand gegen eine echte Sonderurlaubsregelung für Eltern von schulpflichtigen Kindern endlich aufgibt“, fügte er hinzu.

Im Bund-Länder-Beschluss aus dem Dezember hatte der Satz gestanden: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Das hatte bei vielen Eltern die Hoffnung geweckt, dass anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr eine familienfreundliche Lösung zur Kinderbetreuung gefunden werde.

Ernüchterung für viele Eltern

Die Ernüchterung folgte wenige Tage später, als Union und SPD die neue Regel präsentierten. Die Koalition ergänzte lediglich die Entschädigungsregel in Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz, wonach Eltern auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Zuvor hatte der Entschädigungsanspruch nur bei behördlich angeordneten Schließungen gegolten.

Eltern von Kita-Kindern, in deren Einrichtung eine Notbetreuung angeboten wird, bekommen auch nach der Neuregelung keine Erstattung für Lohnausfall - obwohl die Politik auch sie ausdrücklich aufgerufen hat, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Auch ist die Höhe der Lohnersatzleistung begrenzt. Das Infektionsschutzgesetz sieht lediglich einen Erstattung von 67 Prozent des Netto-Verdienstausfalls bei einem Höchstbetrag von 2016 Euro im Monat vor. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern unter zwölf Jahren oder mit Behinderungen. Die Entschädigung wird für höchstens zehn Wochen pro Elternteil bezahlt, bei Alleinerziehenden für 20 Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der dann bei den Behörden eine Erstattung beantragen kann.

Eltern-Vertreter äußerten an der Minimal-Regelung scharfe Kritik. Die SPD warf der Union vor, eine weitergehende Lösung verhindert zu haben.

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