Corona-Regeln in SchulenStreit um die Isolationspflicht für Lehrkräfte

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Das Bild zeigt Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien von der CDU

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU)

Lockerungen der Corona-Regeln stoßen insbesondere beim Schulbetrieb auf Kritik, wie nun in Schleswig-Holstein. In NRW gilt nach wie vor die Isolationspflicht.

Die unterschiedliche Regelung der Bundesländer im Blick auf die Corona-Regeln stößt zunehmend auf Kritik. Das gilt insbesondere für die Isolation erkrankter Personen beziehungsweise die Aufhebung der Isolationspflicht, wie sie unter anderen Schleswig-Holstein beschlossen hat.

Dass dies auch für die Schulen des von einer schwarz-grünen Regierung geführten Landes gilt, nannte der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Landtags, Martin Habersaat (SPD), unverantwortlich. Die Haltung der Landesregierung sei eines verantwortungsvollen Dienstherren nicht würdig, so der Politiker. „Ich als Vater würde nicht wollen, dass eine Lehrkraft, von der ich weiß, dass sie Corona positiv ist, mein Kind unterrichtet.“ Positiv getestete Lehrer sollten von zu Hause aus arbeiten können, so Habersaat.

Homeoffice nur in Einzelfällen

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will Homeoffice-Regeln für Lehrerinnen und Lehrer indessen nur in Einzelfällen zulassen. Ein solcher Fall könne etwa eintreten, wenn in der Klasse Kinder vertreten seien, die im häuslichen Umfeld auf vulnerable Personen träfen oder die selbst vulnerabel seien. Ansonsten gehörten Lehrkräfte in die Klasse, so Prien. Grundsätzlich gelte aber für Lehrpersonen wie für alle anderen Landesbedienstete auch, dass sie im Krankheitsfall zuhause bleiben sollten.

In Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Isolationspflicht. Wie das Gesundheitsministerium in Düsseldorf mitteilt, gilt laut Quarantäneverordnung, dass sich mit Covid-19 infizierte Personen „absondern“ müssen, um keine weiteren Personen anzustecken. Das NRW-Bildungsministerium weist im Übrigen auf die Empfehlung für Kontaktpersonen hin, für fünf Tage enge Kontakte mit betroffenen Personen zu vermeiden.

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