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Weil’s um mehr als Geld geht.So gibt es Extra-Geld während der Ausbildung

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Quarrel in the family of three due to lack of money at home

Die Ausbildungsvergütung reicht nicht immer für alle Wünsche. Auszubildende können auf weitere Unterstützung hoffen, auch auf staatliche Förderungen.

Manchmal reicht die Ausbildungsvergütung nicht, um über die Runden zu kommen. Zur Unterstützung gibt es beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe. Sieben Tipps, wie Azubis ihre finanzielle Lage verbessern können.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Auszubildende hören diesen Spruch oft. Doch oft reicht das Geld einfach nicht aus. Wie gut, dass es einige Wege gibt, an zusätzliche Unterstützung zu gelangen. Wer sich gut mit seinen Eltern versteht, hat es leicht. Drei Jahre länger im „Kinderzimmer“ zu wohnen ist eine einfache Lösung. Schließlich sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder bis zum Ende der Ausbildung zu unterstützen. Sie müssen Unterhalt zahlen, wenn die Kinder selbst ausreichend Geld verdienen. Bei der Höhe des Unterhalts gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie ist eine Richtschnur, an der sich eigentlich alle Gerichte orientieren. Wobei die Eltern bei ihrer Unterhaltsverpflichtung einen Großteil der Ausbildungsvergütung und eine hypothetische Miete abziehen dürfen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der nötige Einsatz erkennbar ist, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Auch Azubis erhalten Kindergeld. Für volljährige Kinder in Erstausbildung können Eltern grundsätzlich Kindergeld erhalten – regelmäßig bis 25 (mit Ausnahmen). Das Kindergeld wird an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt und wird typischerweise im Rahmen des Unterhalts berücksichtigt. Handelt es sich um eine zweite Ausbildung, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Doch auch der Staat unterstützt Auszubildende finanziell. Oft unterschätzt ist die Bundesausbildungsbeihilfe (BAB). Der Staat unterstützt damit diejenigen Auszubildenden, die nicht zu Hause wohnen können, weil die Ausbildungsstelle zu weit entfernt ist.

Es gibt weitere staatliche Förderungen, die das Azubi-Einkommen aufstocken können. Um so viel zusätzliches Geld zu erhalten, sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst muss es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln. Auch wird das Einkommen der Eltern bei der Anspruchsberechnung berücksichtigt. Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen.

Auszubildende müssen dafür einen Termin beim Amt des Wohnsitz-Bezirks vereinbaren und folgende Unterlagen mitbringen: Ausbildungsvertrag, ausgefüllter Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb, Steuerbescheid der Eltern vom Vorjahr oder Jahreslohnbescheinigung. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, braucht zusätzlich den Steuerbescheid des Partners oder dessen Jahreslohnbescheinigung vom Vorjahr. Zum Prüfen, ob ein Anspruch auf BAB besteht, bietet die Arbeitsagentur einen BAB-Rechner auf ihrer Webseite an.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Wohngeld. Dazu muss am Ausbildungsort eine eigene Wohnung gemietet worden sein. Auch ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zählt als solche. Der Antrag auf BAB muss „dem Grunde nach“ abgelehnt worden sein. Die lokalen Wohngeldstellen beraten dazu.

Weitere Hilfen: Ein Ausbildungsbetrieb hat ein Interesse daran, dass Azubis auch zur Arbeit kommen. Deshalb zahlen viele Arbeitgeber Zuschüsse zu den Fahrtkosten für den Arbeitsweg. Oder sie übernehmen die Kosten für ein Job-Ticket. Hier gilt: Wer in seinem Unternehmen nachfragt, kann nur gewinnen.

Wenn trotz all dieser Hilfen das Geld nicht bis zum Monatsende reicht, dann kann man auch einen Nebenjob annehmen. Vorausgesetzt, der Ausbilder ist einverstanden. Im Supermarkt aushelfen, kellnern, als Fahrrad-Lieferservice strampeln und Nachhilfe geben bessert die Einnahmen auf. Das Jugendarbeitsschutzgesetz limitiert die Stunden, bei denen die Arbeit in Betrieb und Nebenjob zusammen zählen. Wer zu viel nebenbei verdient, dem kann die BAB gekürzt werden.

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