Nach Jahren der Debatten über den Umgang mit den Ausnahmen der 50+1-Regel hat die Liga nun einen Vorschlag veröffentlicht. Doch der greift zu kurz.
Kommentar zum DFL-VorschlagDer Entwurf ist das Gegenteil eines Befreiungsschlages


Die DFL-Zentrale in Frankfurt am Main
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Der Vorschlag seitens der DFL an das Kartellamt ist die Folge einer Debatte, die von vielen Beteiligten unter ganz anderen Vorzeichen begonnen wurde. Denn in der ursprünglichen Frage hatte auch die Hoffnung mancher Kräfte gelegen, die Beschränkung durch 50+1 aufzuheben und den deutschen Profifußball den Kräften des Marktes zu überlassen. Doch stellte das Kartellamt damals fest, dass 50+1 keine Einschränkung des Wettbewerbs darstellte. Sondern vielmehr half, Chancengleichheit zu sichern.
Das Problem war nicht die Regelung, das Problem sind die Ausnahmen
Die Entscheidung damals: 50+1 ist gut, das Problem sind die Ausnahmen Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim. Wie mit diesen Ausnahmen umzugehen sein könnte, hat die DFL nun zur Prüfung an das Kartellamt geschickt. Doch der große Wurf ist der Liga damit nicht gelungen.
Da ist etwa das Vetorecht, das ein von Vereinsseite in ein Entscheidungsgremium des Profibetriebs entsendetes Mitglied hat, wenn es um Fragen des Vereinssitzes geht, der Vereinsfarben oder des Anteils an Stehplätzen im Stadion. Ein Mitglied des TSV Bayer 04 Leverkusen könnte also zum Beispiel verhindern, dass die Werkself künftig in Grün-Schwarz spielt – und nach Aachen in ein reines Sitzplatzstadion umzieht. Klingt gut.
Vermeintliche Möglichkeit der Mitsprache
In einem mitgliedergeführten Verein stellten sich solche Fragen erst gar nicht. Denn ein Vorstand, der eine Geschäftsführung einsetzt, die solche Pläne verfolgt, würde schlicht aus dem Amt gejagt. Auf die Besetzung von Geschäftsführerposten werden die Mitglieder der Ausnahmeklubs jedoch auch künftig keinen Einfluss haben.
Zu kurz greift auch die Frage nach der Wiedergutmachung. Über Jahre glichen Unternehmen oder Mäzene die teils gewaltigen Verluste ihrer Profiteams aus; in Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim entstanden zudem moderne Arenen, von denen die Klubs weiter profitieren werden. Vereinfacht hätte die Volkswagen AG in den vergangenen drei Jahren jeweils 7,5 Prozent des Gesamtertrags des VfL Wolfsburg von 200 Millionen Euro zuschießen dürfen, um Verluste auszugleichen. Also etwa 45 Millionen Euro.
Es waren aber eher 80 Millionen. Für die Differenz würde nun eine Ausgleichszahlung fällig in Höhe von knapp fünf Prozent, also rund 1,7 Millionen Euro. 1,7 Millionen Ausgleich – gezahlt von einem Klub, der seit Jahrzehnten fremdfinanziert ist, in einem geschenkten Stadion spielt und 2009 sogar die Meisterschaft gewann. Eine solche Zahlung gleicht gar nichts aus.
Klargestellt hat die DFL in ihrer Mitteilung immerhin, dass es so etwas wie Bayer 04, den VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim nicht wieder geben soll. Doch selbst das ist für die Betreiber der Ausnahmeklubs eher eine gute Nachricht: Denn sie sind den Weg vorbei an 50+1 und ins Herz des deutschen Fußballs ja schon gegangen. Nun fällt hinter ihnen die Tür ins Schloss.

