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FIFA und Diarra einigen sichJahrelanger Rechtsstreit um Transferregeln ist beigelegt

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Lassana Diarra

Lassana Diarra - hier im Trikot von Olympique Marseille - klagte gegen die FIFA. Nun soll der Disput beigelegt sein. (Archivbild)

Die FIFA hat den Rechtsstreit mit Ex-Spieler Lassana Diarra beigelegt. Dessen Anwalt weiß davon aber nichts.

Der Fußball-Weltverband FIFA hat laut eigenen Angaben den Rechtskonflikt mit dem ehemaligen französischen Nationalspieler Lassana Diarra außergerichtlich beigelegt. Sämtliche Auseinandersetzungen seien beendet worden, so die Mitteilung des Verbandes. Genaue Einzelheiten des Abkommens wurden von der FIFA allerdings nicht veröffentlicht. Auf Nachfrage erklärte der bisherige Rechtsbeistand von Diarra, ihm sei keine Übereinkunft bekannt.

Eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von 65 Millionen Euro brutto war von Diarra im Sommer 2025 gegen die FIFA und den belgischen Fußballverband eingereicht worden. Grundlage hierfür war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2024. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass gewisse Transferbestimmungen der FIFA mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar sind.

FIFA betont: Keine Entschädigungszahlung

In seiner Bekanntmachung hob der Weltverband hervor, dass die Übereinkunft nicht als Eingeständnis einer Schuld zu werten sei. „Die FIFA hat weder ihre Schuld eingestanden noch eine Entschädigungszahlung geleistet“, wurde in der Verlautbarung zitiert. Derzeit plane der Verband keine weiteren Stellungnahmen zu dieser Angelegenheit.

Die Ursache für die langwierige Auseinandersetzung liegt im Jahr 2014, als Diarra seinen damaligen Arbeitgeber Lokomotive Moskau trotz eines laufenden Vertrags verließ. Der Moskauer Verein beschuldigte den Spieler des Vertragsbruchs und schaltete die FIFA ein. Diese belegte Diarra anschließend mit einer Geldstrafe, die 10 Millionen Euro überstieg.

Unklarheit über Folgen für mögliche Sammelklagen

Daraufhin nahmen andere Clubs Abstand davon, den Spieler unter Vertrag zu nehmen. Nach den seinerzeit gültigen FIFA-Vorschriften hätte ein aufnehmender Verein für den Spieler gebürgt und mögliche Sanktionen bezahlen müssen. Der EuGH beanstandete in seiner Entscheidung, dass hierdurch sowohl die durch EU-Recht zugesicherte Freizügigkeit von Spielern als auch der sportliche Wettbewerb der Clubs beeinträchtigt werde. Anschließend kündigte die FIFA eine Überarbeitung ihres Regelwerks an.

In Konsequenz aus dem Fall hat die Organisation Justice for Players die Vorbereitung von Sammelklagen gegen die FIFA und die nationalen Verbände in den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Dänemark sowie Deutschland eingeleitet. Nach Auffassung der Organisation sind die aktuellen FIFA-Bestimmungen nicht ausreichend und bieten keine Entschädigung für Akteure, denen in der Vergangenheit Unrecht widerfahren sei. Welchen Einfluss die Verständigung zwischen der FIFA und Diarra auf diese Bestrebungen haben wird, ist gegenwärtig noch offen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.