Klimaangepasste QuartiersentwicklungRechtsanwälte von Lenz und Johlen beraten

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Deutzer Hafen

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Die auf öffentliches Bau-, Planungs- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Lenz und Johlen beraten ihre Mandanten zu den rechtlichen Herausforderungen des Klimawandels bei der Quartiersentwicklung. Dr. Thomas Lüttgau, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, spricht im Interview über aktuelle Herausforderungen.

Welche Auswirkung hat der Klimawandel auf die Entwicklung von Stadtquartieren?

Dr. Thomas Lüttgau: Der Klimawandel hat bereits jetzt spürbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden. Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen treten immer häufiger auf und gefährden die Lebensqualität der Bewohner sowie die langfristige Stabilität der Quartiere. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, muss die Quartiersentwicklung darauf reagieren. Die Quartiersentwicklung steht dabei in einem Spannungsfeld: Dringend benötigte Wohnungen brauchen Bauflächen, die wiederum zur Versiegelung von Freiflächen führen und damit in puncto Klimawandel kontraproduktiv wirken. Es geht also bei der Quartiersentwicklung nun vorrangig darum, nicht mehr genutzte ehemalige gewerbliche Brachen zu reaktivieren und Potentiale zu einer maßvollen Verdichtung in den Städten zu nutzen.

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau

Welche Maßnahmen begleiten Sie?

Dr. Thomas Lüttgau: In Köln werden an mehreren Stellen ehemalige Gewerbebrachen zu neuen Wohnquartieren entwickelt. Dabei werden die gestiegenen Anforderungen berücksichtigt: regenerative Energieversorgung, über dem gesetzlichen Niveau liegen der Gebäudeenergieeffizienzstandard, effizienter Umgang mit Wasser in Form der Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser, Wärme- und Kältenetze und Gewährleistung der „Schwammstadt“. Einen Beitrag kann dabei auch das modulare und serielle Bauen leisten, das darüber hinaus kostendämpfende Wirkungen hat und damit preiswerten Wohnraum schaffen kann. Wir beraten Projektentwickler, Investoren, Kommunen sowie Architektur- und Planungsbüros bei der Umsetzung solcher Maßnahmen und geben ihnen Orientierung in dem Dickicht der immer komplexer werdenden Regelungen.

Was bedeutet der Klimawandel für die Mobilität in der Stadt der Zukunft?

Dr. Thomas Lüttgau: Die Frage der Mobilität hängt wesentlich davon ab, ob es gelingt, Wohnen und Arbeiten sowie Einkaufen und Gastronomie zu kombinieren. Die herkömmlichen Regelungen in der Baunutzungsverordnung waren stark an der Trennung von Wohnen einerseits und Arbeiten andererseits orientiert. Der Wohnraummangel in den Städten kommt hinzu. Die Quartiersentwicklung der Zukunft muss anstreben, diese verschiedenen Lebensbereiche zusammen zu bringen, also die „Stadt der kurzen Wege“ zu schaffen. Dabei kommt dem Ausbau des Radwegenetzes, der Elektromobilität und des öffentlichen Nahverkehrs zentrale Bedeutung zu.

Auf welche Weise hat der Gesetzgeber bisher auf diese Herausforderungen reagiert?

Dr. Thomas Lüttgau: Die Aktivitäten der letzten Jahre waren und sind überfällig und werden die notwendigen Anpassungen fördern. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet bereits jetzt jeden Planungsträger, also auch die Städte, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für die Quartiere die Aspekte des globalen Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit zu berücksichtigen. Die Verpflichtung zur Wärmeplanung konkretisiert diese Verpflichtungen, und das Klimaanpassungsgesetz wird weitere Anforderungen stellen. Das fordert alle Player im Bereich des Bauens, wird aber zeigen, dass es in Zukunft lohnt, sich den Herausforderungen zu stellen, da diese nicht nur mehr Lebensqualität bringen, sondern auch werterhaltend und wertsteigernd sein werden.

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