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Unerwartete PostTempo-Vorwurf aus Düsseldorf

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Was tun, wenn ein unangenehmes Schreiben im Briefkasten landet?

Wie der ADAC Nordrhein seinen Mitgliedern zur Seite steht.

Was als ganz gewöhnlicher Dienstag in Köln beginnt, wird für Thomas plötzlich zum Rätsel. In seinem Briefkasten liegt ein Schreiben der Behörde, angeblich wegen eines Tempoverstoßes nahe Düsseldorf: 101 km/h statt erlaubter 80. Doch Thomas kann sich weder an einen Blitz erinnern – noch findet er im Dokument irgendeinen Hinweis auf ein Bußgeld. „Das wirkt unfertig. Oder ist hier etwas schiefgelaufen?“, denkt er.

Unsicherheit mischt sich mit Ärger. Er ist vorsichtiger geworden, seit er ein paar Punkte gesammelt hat. Ein übersehenes Schild? Unwahrscheinlich, findet er.

Während er den Brief noch einmal durchgeht, fällt ihm ein Artikel aus der ADAC Motorwelt ein: Mitglieder können sich kostenfrei rechtlich beraten lassen. Ohne Papierkram, ohne Hürden, ohne Kostenrisiko. Perfektes Timing.

Thomas greift sofort zum Telefon. Beim ADAC Nordrhein nimmt man sich Zeit, hört zu – und bietet ihm noch für denselben Nachmittag einen Rückruf an. Punkt 15 Uhr meldet sich die Rechtsexpertin vom ADAC Nordrhein.

Der ADAC bietet für seine Mitglieder eine kostenfreie Rechtsberatung.

Er schildert seine Zweifel. Sie bleibt ruhig, stellt gezielte Fragen – und erklärt schnell, was er da in den Händen hält: keinen Bußgeldbescheid, sondern einen Anhörungsbogen. Eine Art Vorstufe, die ganz bewusst noch keine Angaben zum Bußgeld enthält. Ein erstes Aufatmen.

Dann wirft sie einen Blick in den Bußgeldkatalog. Bei 21 km/h außerorts drohen 100 Euro Regelbußgeld, Gebühren, ein Punkt. Nicht dramatisch, aber eindeutig. Gleichzeitig macht sie klar: Wiederholungstäter müssen mit höheren Beträgen rechnen. Seriös, ohne zu beschönigen – genau das beruhigt Thomas.

Er erzählt von seinen Punkten. Die Expertin rät, beim Kraftfahrt-Bundesamt online eine Auskunft einzuholen. Ein paar Stunden später liegt das Ergebnis vor: 6 Punkte. Ein Warnsignal – aber kein Grund zur Panik.

Weil Thomas überzeugt ist, dass er kein 80er-Schild passiert hat, bespricht die Expertin mit ihm, was nun sinnvoll wäre: Lohnt eine Prüfung der Beschilderung? Welche Chancen hat das? Und welcher Aufwand entsteht? Sie überlässt ihm die Entscheidung – und bietet an, einen ADAC Vertragsanwalt in Düsseldorf zu nennen, der die Stadt und das zuständige Gericht gut kennt.

Thomas entscheidet sich dafür. Der Anwalt holt eine Kostendeckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung ein, fordert den Beschilderungsplan an, spricht mit der Behörde – und tatsächlich: Die ersten Zweifel tauchen dort selbst auf. Kein vorschneller Bescheid, stattdessen erneute Prüfung.

Einige Tage später steht fest: Das Verfahren wird eingestellt. Thomas fällt ein Stein vom Herzen. Und er nimmt sich vor, künftig noch aufmerksamer zu fahren. Die Worte der ADAC Expertin hat er noch im Ohr.

Gute Beratung ersetzt nicht die Verantwortung im Straßenverkehr – aber sie verhindert kostspielige Fehler.

Kostenfreie Erstberatung für ADAC Mitglieder

Jetzt informieren: adac-nordrhein.de/adac-vertragsanwaelte/

Eine verantwortungsvolle Fahrweise kann böse Überraschungen verhindern.