Bußgeld drohtFehler in der Steuererklärung korrigieren

Fehler in der Steuererklärung verjähren erst nach vier Jahren.
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Die Angaben in der Steuererklärung müssen stimmen. Daher müssen Fehler korrigiert werden. „Das gilt auch, wenn Sie erst später feststellen, dass Sie etwas falsch gemacht haben“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. „Es gilt eine vierjährige Verjährungsfrist.“
Aber Achtung: Diese Frist beginnt erst in dem Jahr zu laufen, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Ein Beispiel: Ein Steuerzahler hat 2013 die Erklärung für 2012 abgeben. Eventuelle Fehler verjähren in diesem Fall erst nach 2017.
Grundsätzlich gilt: Die Meldung an das Finanzamt wirkt strafbefreiend, solange die Beamten nicht bereits selbst auf den Fehler aufmerksam geworden sind. „Ein Bußgeld kann dann nicht mehr verhängt werden“, sagt Rauhhöft. Lediglich mit der Steuernachzahlung nebst Zinsen müsse der Verbraucher rechnen. Die Korrektur erfolgt am besten schriftlich. „Sie müssen darin erklären, dass in der betreffenden Steuererklärung Angaben falsch waren und diese korrigieren.“
Rauhhöfts Tipp: Das Wort „Selbstanzeige“ sollte bei kleineren Summen nicht über den Brief gesetzt werden. „Denn dann kann es sein, dass Ihnen Vorsatz unterstellt wird.“ In der Folge müssten Steuerzahler mit genaueren Ermittlungen rechnen. (dpa)