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Guthaben flexibel nutzenNeue Regeln für den Wohn-Riester

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Das Guthaben aus Wohn-Riester-Verträgen lässt sich jetzt flexibler nutzen.

Frankfurt/Main – Für Millionen Deutsche sind die eigenen vier Wände die beste Form der Altersvorsorge. Deshalb bezog der Gesetzgeber 2008 den Erwerb von Wohneigentum in die Riester-Förderung ein. Wer sich ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, kann seitdem von staatlichen Zulagen profitieren. Je nach persönlicher Situation kommen für die Eigenheimrente, die auch als Wohn-Riester bezeichnet wird, verschiedene Modelle in Frage.

Um Eigenkapital anzusparen, eignet sich ein staatlich geförderter Bausparvertrag. Neben Rentenversicherung, Bank- und Fondssparplan stellt dieser eine weitere Möglichkeit des Riester-Sparens dar. „Allerdings lohnen sich Riester-Bausparverträge nur, wenn man nach der Sparphase auch das Darlehen abruft“, erklärt Max Herbst von der unabhängigen FMH-Finanzberatung in Frankfurt. „Wer sich dann jedoch gegen das Bauen entscheidet, behält ein schlecht verzinstes Guthaben und hätte sein Geld besser in einen guten Banksparplan gesteckt.“

Darüber hinaus taugt die Eigenheimrente zum Entschulden einer Immobilie. Bausparkassen, Banken und Sparkassen bieten spezielle Darlehen an, die sich mit Hilfe der staatlichen Förderung tilgen lassen. Dank der Zulage geht das schneller als bei vergleichbaren ungeförderten Krediten.

Als Eigenkapital einsetzen oder Darlehen tilgen

Wer bereits einen Riester-Sparvertrag besitzt, kann auch diesen als Eigenkapital einsetzen oder damit ein Baudarlehen tilgen. „Dabei sollte man jedoch die Kündigungsfrist einkalkulieren“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Diese beträgt oft drei Monate zum Quartalsende, kürzere Fristen sind im Einzelfall aber möglich.“ Zudem müsse eine Kapitalentnahme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt und von dieser freigegeben werden.

Auch bei Wohn-Riester steuert der Staat pro Jahr 154 Euro bei - vorausgesetzt der Sparer zahlt pro Jahr vier Prozent seines Bruttoeinkommens ein, maximal 2100 Euro. Für jedes Kind kommen weitere 185 Euro dazu, für ab 2008 geborenen Nachwuchs je 300 Euro. Außerdem prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob zusätzlich ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben in Betracht kommt.

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Auch Wohn-Riester-Guthaben sind im Alter zu versteuern. Da das Geld direkt in die Immobilie fließt, richtet der Vertragspartner zu Beginn ein fiktives Wohnförderkonto ein, auf dem Beiträge und Zulagen verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Der Sparer entscheidet, ob er die dafür fällige Steuer bis zum 85. Lebensjahr in jährlichen Raten oder auf einen Schlag entrichtet. In letzterem Fall muss er nur 70 Prozent des Guthabens versteuern.

Um Wohn-Riester noch etwas einfacher zu gestalten, wurden einige Änderungen beschlossen, die seit dem 1. Juli gelten. Laut den Regelungen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes dürfen Sparer jetzt unter anderem jederzeit Kapital aus einem Riester-Vertrag entnehmen. Bislang war dies erst möglich, wenn die Auszahlungsphase erreicht war oder ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zum Bau oder Kauf der Immobilie bestand.

Häuser und Wohnungen lassen sich mit Riester-Guthaben jetzt außerdem alters- und behindertengerecht umbauen. Dafür muss der Sparer jedoch mindestens 20.000 Euro entnehmen - in den ersten drei Jahren nach Erwerb mindestens 6000 Euro. Die Hälfte des Geldes muss er in Umbauten investieren, die den Vorgaben für barrierefreies Bauen (DIN 18040-2) entsprechen, den Rest ebenfalls in die Beseitigung von Barrieren. Beides muss ein Gutachter bestätigen.

Verbraucherschützer Niels Nauhauser begrüßt vor allem die flexiblere Entnahme von Guthaben. „Verbraucher mit Immobilienschulden können ihr Geld aus den schlecht verzinsten und teuren Verträgen jetzt deutlich einfacher abziehen und in die Schuldentilgung stecken.“ Auch die Förderung des altersgerechten Umbaus sei sinnvoll. (dpa/tmn)

Vor dem Kauf einer Immobilie sollte man Kassensturz machen. Wie viel Geld steht tatsächlich für die Kreditraten zur Verfügung? Auch Ausgaben, die nicht jeden Monat anfallen, müssen berücksichtigt werden. Dazu zählen Kosten für die Autoreparatur, die Klassenfahrt des Kindes oder jährliche Versicherungsprämien. Finanzexperten sehen ein Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Immobilienpreises als eine solide Basis an. Für Top-Zinsen wollen die Banken häufig allerdings 40 Prozent Eigenkapital sehen.

Heizung kaputt, Rohrbruch, undichtes Dach – das kann schnell passieren. So ein plötzlicher Geldbedarf sollte aber nicht die Finanzierung ins Wanken bringen. Deswegen gilt es, von Anfang an Rücklagen zu bilden. Michiel Goris, Chef des Baugeldvermittlers Interhyp, empfiehlt seinen Kunden „zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche zurückzulegen“.

Vor der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag sollte man genau vergleichen. „Zwar sind die Zinsen derzeit niedrig und die Finanzierungskosten im langjährigen Vergleich besonders günstig, dennoch bringt ein umfassender Darlehensvergleich nochmals deutliches Sparpotential“, sagt Kreditexperte Kai Oppel vom Internet-Baufinanzierer Hypothekendiscount. Grund: Filialbanken bieten nicht immer die besten Konditionen am Markt. Außerdem gewährt die Standardfinanzierung wenig Spielräume. „Kostenlose Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel während der Laufzeit oder die Einbeziehung von KfW-Darlehen sind nicht überall selbstverständlich“, so Oppel.

Klassische Immobilienfinanzierungen beginnen meistens mit einem Prozent Anfangstilgung. In der aktuellen Niedrigzinsphase entstehen hierdurch ohne Sondertilgungen allerdings Laufzeiten von über 40 Jahren. Interhyp-Chef Goris rät deshalb, „den dank Niedrigzinsen erzielbaren Konditionenvorteil unbedingt in eine schnellere Schuldenfreiheit zu investieren“. Wer bei einem Baudarlehen über 100.000 Euro eine Anfangstilgung mit zwei statt mit einem Prozent wählt, verkürzt dadurch die Laufzeit um mehr als 13 Jahre.

Viele Eigenheimkäufer glauben, das optimale Baudarlehen habe eine Zinsbindung von zehn Jahren. Das stimmt jedoch nicht. Die Dauer der Zinsbindung wird vom Niveau der Hypothekenzinsen beeinflusst. Bei Zinsen zwischen drei und vier Prozent für langlaufende Darlehen sollte man besser eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren wählen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Zinsniveau wieder ansteigt. Zudem besteht auch bei längeren Laufzeiten nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht.

Was geschieht, wenn der Hauptverdiener verunglückt, arbeitslos oder krank wird? „Bei hohen Kreditbeträgen ist die finanzielle Absicherung der Familie nicht zu vernachlässigen“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Dies kann durch eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitspolice geschehen. Die Risikolebensversicherung ist günstiger als die Kapitallebensversicherung, da man hier nichts anspart. Auch Restschuldpolicen bieten Schutz, jedoch sind sie vergleichsweise teuer.