Ein BFH-Urteil hat Folgen für Ehepaare: Wer keine Steuererklärung abgibt, dem drohen Nachzahlungen für bis zu zehn Jahre.
Hohe Nachzahlung drohtFinanzamt kann Steuern bis zu zehn Jahre nachfordern

An die Steuererklärung gedacht? Gerade, wenn sich an den beruflichen Verhältnissen eines Ehepaares etwas ändert, sollten es das auf dem Schirm haben.
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Eine neue Entscheidung vom Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 14/22) hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer, speziell für verheiratete Paare mit den Steuerklassen III und V. Das Gericht hat entschieden: Wer verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, dies aber versäumt, kann selbst nach Jahren noch für Nachzahlungen herangezogen werden. Im äußersten Fall droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
In dem Fall, der zu diesem Urteil führte, musste ein Ehepaar lange Zeit keine Steuererklärung einreichen. Der Mann erhielt sein Gehalt nach Steuerklasse III, während seine Frau anfänglich keine eigenen Einkünfte bezog. Die finanzielle Lage des Paares veränderte sich von Grund auf, als die Frau eine Arbeit begann und der Steuerklasse V zugeordnet wurde. Von diesem Moment an waren sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Steuerfestsetzung rückwirkend für bis zu zehn Jahre möglich
Dieser Verpflichtung kam das Paar allerdings nicht nach. Die zuständige Finanzbehörde stellte dies jedoch erst nach einiger Zeit fest und forderte rückwirkend höhere Steuerzahlungen. Das betroffene Paar klagte dagegen mit der Begründung, dass dem Amt alle erforderlichen Informationen, beispielsweise durch die digitalen Lohnsteuerbescheinigungen der Unternehmen, schon zur Verfügung gestanden hätten.
Dieses Argument wurde vom BFH jedoch abgewiesen. Laut Gericht ist nicht die reine Existenz der Daten ausschlaggebend, sondern ob die zuständige Bearbeitungsstelle sie wirklich „zur Kenntnis genommen“ wurden. „Erst dann liegt eine rechtlich relevante Kenntnis der Finanzbehörde vor“, erläutert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Solange dieser Schritt ausbleibt, startet die normale Frist für die Steuerfestsetzung nicht.
Die Folge ist weitreichend: Anstelle der normalen Frist von vier Jahren ist es dem Finanzamt in derartigen Situationen erlaubt, Steuern für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren nachträglich zu erheben. Der Grund hierfür ist, dass die Nichtabgabe der Erklärung als Steuerdelikt ausgelegt werden kann, auch ohne eine bewusste Absicht zur Täuschung.
Paare tragen die Verantwortung für korrekte Steuereinstufung
Dieses Urteil stellt für viele verheiratete Paare in Deutschland ein gestiegenes Risiko dar. Betroffen sind vor allem Situationen, bei denen sich das Einkommen verändert, zum Beispiel durch den Wiedereinstieg eines Partners in das Berufsleben nach einer Pause. Wer in einem solchen Fall trotz Pflicht keine Steuererklärung einreicht, tut dies laut BFH-Entscheidung auf eigene Gefahr.
Die richterliche Entscheidung vermittelt eine unmissverständliche Nachricht: Die Pflicht zur korrekten steuerlichen Selbsteinschätzung haben die Steuerpflichtigen selbst, nicht die Finanzbehörden. „Automatisch übermittelte Daten bieten keinen Schutz“, stellt Daniela Karbe-Geßler fest. „Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss selbst aktiv werden.“ (dpa/red)
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