Vorwurf der Beihilfe zu KriegsverbrechenVerfahren gegen Rheinmetall eingestellt – Kläger will Beweise zu Seeblockade liefern

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Zwei Kriegsschiffen fahren im arabischen Golf.

Ein Kriegsschiff der Vereinigten Arabischen Emirate (rechts) neben einem US-Kriegsschiff im arabischen Golf. (Symbolbild)

In Karlsruhe wurde eine Strafanzeige wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen gegen Rheinmetall gestellt. 

Der Generalbundesanwalt leitet vorerst kein Ermittlungsverfahren gegen Rheinmetall ein. Das bestätigte die Behörde auf Anfrage dieser Zeitung. Im Dezember 2022 hatte die Organisation „Aktion Aufschrei – stoppt den Waffenhandel“ Anzeige gegen den Düsseldorfer Rüstungskonzern wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen erstattet. Der Generalbundesanwalt prüfte diese. Der Strafanzeige zufolge soll Rheinmetall Kriegsschiffe der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) repariert haben, anschließend seien diese Schiffe bei der Seeblockade um den Jemen eingesetzt worden. „Nach Abschluss der Prüfung wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen“, so der Generalbundesanwalt.

Die Strafanzeige bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 2017. Damals sollen die VAE viermal Rheinmetall-Mitarbeiter mit Militärmaschinen von Abu Dhabi nach Assab in Eritrea geflogen haben. In der Hafenstadt Assab lagen damals Kriegsschiffe der Emiratis, die nachgerüstet werden sollten, unter anderem mit neuer Software und Kanonen. 

Geheimdienst-Bilder sollen Beweise liefern

„Wir haben Beweise, dass Schiffe, welche hier repariert wurden, bei der Hungerblockade um den Jemen teilgenommen hat“, sagt Holger Rothbauer, der als Anwalt die Anzeige für „Aktion Aufschrei“ erstattete. Rothbauer ist zudem Gründungsmitglied von „Aktion Aufschrei – stoppt den Waffenhandel“, einer friedenspolitischen Kampagne, die unter anderem von „Brot für die Welt“, „Misereor“, den Franziskanern und dem „Bund der deutschen katholischen Jugend“ (BDKJ) unterstützt wird. „Aktion Aufschrei“, so Rothbauer, seien Aufnahmen des französischen Geheimdienstes zugespielt worden, die die Kriegsschiffe bei der Blockade zeigen.

Der Anwalt wirft Rheinmetall vor, bei der Reparatur „skrupellos“ und „aus reiner Geldgier“ gehandelt zu haben: Der Konzern habe „wenigstens billigend in Kauf genommen“, dass die VAE die Schiffe für die Seeblockade einsetzten. „Zwischen Assab und dem Jemen liegen schließlich keine 60 Seemeilen.“ Die Seeblockade löste eine verheerende Hungersnot in dem Bürgerkriegsland aus. Versorgungsschiffe erreichten den Jemen nicht mehr, der Bevölkerung mangelte es an Wasser, medizinischer Versorgung und Nahrung. 

Am vergangenen Freitag habe der Generalbundesanwalt Rothbauer ein Schreiben geschickt: Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden. Der Behörde würden Nachweise fehlen, dass die nachgerüsteten Schiffe tatsächlich an der Seeblockade beteiligt waren. „Ich war der Meinung, dass wir diese Unterlagen beigefügt hatten“, so Rothbauer. „Offenbar hatten wir das nicht, werden das aber nun nachholen.“ Seine Organisation gehe davon aus, dass der Generalbundesanwalt das Verfahren anschließend wieder aufnimmt. 

Rheinmetall begrüßt Einstellung des Verfahrens

Anders ist die Stimmung in Düsseldorf: „Wir begrüßen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens“, sagt ein Sprecher von Rheinmetall. Das Unternehmen habe „bereits in der Vergangenheit zu besagtem Vorgang vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert, sodass die Vorwürfe gänzlich ausgeräumt und weitere vorausgegangene Verfahren eingestellt wurden.“

Im Jahr 2019 ging Holger Rothbauer bereits bei der Zentralstaatsanwaltschaft Stade gegen Rheinmetall vor. Da die Kriegsschiffe, die Rheinmetall repariert haben soll, in Eritrea lagen, witterte „Aktion Aufschrei“ einen Embargobruch: Waffenexporte nach Eritrea waren damals verboten. Dieses Verbot umging der Konzern offenbar geschickt: Rheinmetall gab an, die Kriegsschiffe haben für die Reparatur den Hafen verlassen und seien in internationale Gewässer gefahren. Das Verfahren wurde eingestellt.

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