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Steuerfalle bei KryptoWann Sie Gewinne aus Bitcoin und Co. versteuern müssen

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Mann hält ein Smartphone mit einer Trading-App in der Hand

Wer mit Kryptowährungen handelt, muss die Geschäfte penibel und nachvollziehbar als Nachweis fürs Finanzamt dokumentieren.

Profite durch den Handel mit Bitcoin oder Ethereum können steuerpflichtig sein. Es gibt aber auch Freibeträge. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Personen, die privat mit Krypto-Assets wie Bitcoin, Tether oder Ethereum handeln und daraus Profite generieren, sind unter gewissen Voraussetzungen steuerpflichtig. Der An- und Verkauf von Kryptowährungen wird in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft behandelt, meldet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) unter Berufung auf die dpa.

Die Dauer des Besitzes ist für die Steuerfrage ausschlaggebend. Transaktionen dieser Art sind von der Steuer befreit, falls zwischen dem Kauf und dem Verkauf der digitalen Assets ein Zeitraum von über einem Jahr liegt. Gewinne, die nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten realisiert werden, sind demnach nicht steuerpflichtig.

Spekulationsfrist und eine Freigrenze von 1.000 Euro

Falls Krypto-Assets jedoch vor Ablauf der Jahresfrist veräußert werden, können Anleger eine Freigrenze nutzen. Betragen die Profite aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften in einem Kalenderjahr unter 1.000 Euro, so bleiben auch diese steuerfrei. In diese Kategorie fallen nicht nur Krypto-Transaktionen, sondern ebenso Verkäufe von beispielsweise Edelmetallen, Schmuck oder Immobilien, die nicht selbst bewohnt werden.

Verluste, die im selben Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen, können mit Gewinnen aus ebensolchen Geschäften gegengerechnet werden. Die VLH macht allerdings auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Sobald der gesamte Profit die Freigrenze von 1.000 Euro um nur einen Euro überschreitet, ist die volle Summe steuerpflichtig. Es wird also nicht lediglich der die Grenze übersteigende Teil besteuert.

Nachweispflicht: Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend

Eine akribische und lückenlose Aufzeichnung ist für den Nachweis von Profiten und Verlusten gegenüber dem Finanzamt zwingend erforderlich. Laut VLH müssen Personen, die mit Krypto-Assets handeln, zwingend folgende Informationen festhalten: die Daten von Kauf und Verkauf inklusive des jeweiligen Kurses, die Besitzdauer, Menge und Art der Krypto-Einheiten sowie die Anschaffungskosten und die Verkaufserlöse.

Zusätzlich können die Finanzbehörden weitere Informationen anfordern. Nach Angaben der VLH ist dies insbesondere der Fall, wenn Krypto-Einheiten innerhalb eines Wallets transferiert werden oder der Handel über eine im Ausland ansässige Börse stattfindet. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.