Fallstricke bei UrlaubsreisenKölner Experten geben Tipps für Versicherung, Reisekasse und Streiks

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ARCHIV - Auch in den Sommerurlaub am Mittelmeer sollte man nicht ohne Reisekrankenversicherung fliegen. Foto: Stephanie Schuster/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Beim Sommerurlaub gibt es einiges zu beachten

Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale, Sparkasse und Volksbank erklären zum Beispiel, wann es Schadenersatz gibt. 

Bald starten die Sommerferien und viele Menschen sind mehr als urlaubsreif. Wichtige Tipps rund ums Reisen gab es bei unserer Telefonaktion von Iwona Husemann (Verbraucherzentrale NRW), Frank Ackermann (Volksbank Köln Bonn) und Eskil Renner (Sparkasse KölnBonn). Hier eine Zusammenfassung:

Oftmals wird an ausländischen Geldautomaten eine Euro-Umrechnung angeboten. Macht das Sinn?

Nein, wählen Sie immer die Anzeige in Landeswährung und lassen Sie den Betrag nicht in Euro anzeigen oder umrechnen. Dann wird der Wechselkurs über das eigene Kreditinstitut abgerechnet und nicht über den Betreiber des Geldautomaten, der dafür einen zusätzlichen Aufschlag nimmt. Das Gleiche gilt auch an der Ladenkasse.

Welche Gebühren fallen an, wenn ich meine Zahlungskarten im Ausland nutze?

In Euro-Ländern können Sie sowohl die Kreditkarte als auch die girocard gebührenfrei für das Bezahlen verwenden. Für Bargeldverfügungen am Geldautomaten und Zahlungen in Fremdwährungsländern variieren die Gebühren. Sie sind vom Betreiber abhängig und berechnen sich prozentual nach dem zu zahlenden Betrag. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Hausbank.

Muss ich im Ausland auch beim Bezahlen mit Kreditkarte meine PIN eingeben?

Bei Kreditkartenzahlungen sind Unterschriften nicht mehr üblich. Falls Sie also nicht über die Geheimzahl verfügen, beantragen Sie diese rechtzeitig vor Abreise bei Ihrer Hausbank.

Was mache ich, wenn meine Zahlungskarten oder das Handy abhandenkommen?

Lassen Sie sämtliche Karten sofort sperren – sowohl die digitalen Varianten im Smartphone als auch die physischen Karten! Der Sperr-Notruf +49 116 116 für alle girocards und die meisten Kreditkarten ist rund um die Uhr erreichbar. Erfragen Sie auch die Sperr-Hotline Ihrer Hausbank. Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit, ab wann die Karten gesperrt wurden. Alternativ gibt es die Sperr-App 116 116. Hier können Sie sämtliche Zahlungskarten-Daten sicher hinterlegen. Falls Ihr Smartphone weg ist, lassen Sie die SIM-Karte beim Mobilfunkanbieter oder über die 116 116 deaktivieren.

Wir freuen uns auf eine Reise nach Thailand und Indonesien. Welche Zahlungsmittel sollen wir mitnehmen?

Ins Gepäck gehört neben der girocard unbedingt auch eine Kreditkarte. Denn nicht jede Karte ist überall einsetzbar, könnte defekt sein, verloren gehen oder gestohlen werden. Beachten Sie, dass girocards mit dem Maestro-Logo weltweit einsetzbar sind und girocards mit dem V PAY-Logo hauptsächlich in Europa akzeptiert werden. Vor Ort können Sie direkt am Flughafen Geld bei einer Bank oder autorisierten Wechselstube tauschen bzw. Geld am Automaten abheben. Weitere Geldautomaten findet man in jeder größeren Stadt und in den Touristenzentren.

Was ist sonst noch wichtig?

·         Lernen Sie Ihre Geheimzahlen auswendig – für die girocard und auch die Kreditkarte!

·         Verdecken Sie immer die PIN-Eingabe am Geldautomaten oder an der Kasse.

·         Sammeln Sie sämtliche Belege bzw. notieren Sie größere Umsätze und prüfen Sie regelmäßig die Kontoauszüge.

·         Hinterlegen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Ausweises bei der Hausbank, dann erfolgt im Notfall eine schnellere Abwicklung und Legitimation.

·         Überprüfen Sie, ob alle Passwörter, PINs und Anmeldename bekannt sind, um auf Reisen handlungsfähig zu bleiben.

Kann ich bei Streiks im Flugverkehr Schadensersatzansprüche geltend machen?

Das richtet sich nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Nachfolgend dargestellt ist die Rechtslage nach deutschem Recht. Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel

·         Mehrkosten für einen Ersatzflug, wenn Sie vom Beförderungsvertrag zurückgetreten sind;

·         für Hotelzimmer, die Sie nicht nutzen können;

·         Fähre oder Transfer, für die Sie neue Plätze buchen müssen oder

·         Fahrtkosten nach Hause, um dort in der Nähe des Flughafens die Wartezeit zu verbringen,

können Sie diesen Schadensersatz gegebenenfalls von der Fluggesellschaft verlangen. Diese muss die Schäden ersetzen, die durch Nichtbeförderung entstehen. Sie haftet nicht, wenn sie nachweist, dass sie an der Beförderungsweigerung keine Schuld trägt (z. B. Streik Flughafenpersonal). Bei einer Umbuchung von Flügen aus rein organisatorischen Gründen ist von einem Verschulden der Fluggesellschaft auszugehen. Gezahlte Ausgleichsleistungen müssen Sie sich auf eventuelle Schadenersatzansprüche anrechnen lassen.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft sind die häufigsten Gründe für die Stornierung einer Reise. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson davon betroffen ist. Damit Versicherungsschutz besteht, müssen all diese Ereignisse unerwartet sein. Prüfen Sie am besten Ihre Police, welche Fälle versichert sind. Wichtig ist, dass schwerwiegende Erkrankungen vom behandelnden Arzt entsprechend attestiert werden müssen.

Wer ist der richtige Ansprechpartner bei Problemen mit einer Pauschal- oder Individualreise?

Bei einer Pauschalreise erhält man das komplette Urlaubspaket inklusive Transport, Hotel, Verpflegung und möglicher Reiseleitung aus einer Hand. Tauchen Schwierigkeiten auf, muss man alle Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Bucht man Flug, Unterkunft und Mietwagen hingegen einzeln, gibt es für jeden Teil einen anderen Vertragspartner, an den man sich bei Problemen wenden muss. Die Plattform, über die gebucht wird, ist in der Regel nur Vermittler und daher für die Leistungen nicht verantwortlich.

Ist es besser im Reisebüro zu buchen?

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob im Reisebüro oder online gebucht wird. Wichtig ist, sich einen Überblick zu verschaffen, etwa durch eine Recherche im Internet. Reisebüros kaufen häufig frühzeitig Kontingente und können daher auch preislich interessante Angebote machen.

Was muss ich vor einer Flugbuchung beachten?

Wichtig ist, dass Sie für sich das passende Angebot aussuchen. Also darauf zu achten, wie häufig Sie umsteigen müssen, ob nur Handgepäck oder auch Aufgabegepäck inkludiert sind.

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