Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Nach Vergleich700 Kunden der Sparkasse Köln-Bonn erhalten Gebühren zurück

Lesezeit 3 Minuten
Die Zentrale der Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz in Köln.

Die Zentrale der Sparkasse Köln-Bonn am Rudolfplatz in Köln. 

Die Sparkasse vergleicht sich mit der Verbraucherzentrale nach unerlaubter Gebührenerhöhung.

Ende eines weiteren Verfahrens um einseitig erhöhte Kontoführungsgebühren: Rund 700 Bankkunden, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Rückzahlungsangebote. Das erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Nachfrage vom VZBV.

Die angebotenen pauschalen Beträge werden je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro liegen. Hintergrund ist ein außergerichtlicher Vergleich zwischen beiden Seiten. Auch die Sparkasse bestätigte auf Nachfrage den Vergleich. Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof zur Klage des VZBV gegen die Berliner Sparkasse geurteilt. Auch hier ging es um Kontoführungsgebühren.

Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher- und Verbraucherinnen unkompliziert pauschale Geldzahlungen
Sebastian Reiling, Verbraucherzentrale Bundesverband

„Wir haben mit der Sparkasse Köln-Bonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt“, sagte Sebastian Reiling, Referent für Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher- und Verbraucherinnen unkompliziert pauschale Geldzahlungen. Wir halten das Ergebnis für eine sehr gute und pragmatische Lösung.“

„Voraussetzungen sind insbesondere, dass die Betreffenden als Verbraucher gelten, also Privatkundinnen und Privatkunden der Sparkasse Köln-Bonn sind oder waren, und sie sich zuvor der Musterfeststellungsklage des VZBV angeschlossen haben“, sagte ein Sprecher der Sparkasse Köln-Bonn. Aus der Liste der Teilnehmenden geht laut VZBV hervor, dass rund 700, teilweise ehemalige, Kundinnen und Kunden der Sparkasse Köln-Bonn Geld zurückbekommen können.

Die betreffenden Personen erhalten in den nächsten Wochen Post von der Sparkasse Köln-Bonn. Das Geldinstitut wird sie nach übereinstimmenden Angaben über den Vergleich informieren und nach einer gegebenenfalls abweichenden Kontoverbindung fragen. Die angeschriebenen Kunden müssen das Vergleichsangebot unterzeichnen und zurückschicken. Alternativ könnten sie das Angebot auch ablehnen und beispielsweise auf eigenes Risiko klagen. Wer das unterzeichnete Angebot zur Sparkasse Köln-Bonn zurückschickt, erhält das Geld auf das genannte Konto ausgezahlt.

100 Kläger waren nie Kunden der Sparkasse Köln-Bonn

Der VZBV hatte die Musterfeststellungsklage eingereicht, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Frühjahr 2021 in einem für die Bankenbranche überraschenden Urteil eine aktive Zustimmung bei Preiserhöhungen verlangt hatte. Die bis dahin bankenübliche „schweigende Zustimmung“ (Zustimmungsfiktion) wurde damit verworfen.

Unter Zustimmungsfiktion verstand die Branche der Kreditinstitute, dass eine Zustimmung zu einer bestimmten Handlung oder Änderung – zum Beispiel zu Vertragsänderungen oder eben Erhöhungen der Kontoführungsgebühren – als erteilt gilt, wenn keine ausdrückliche Ablehnung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn man nichts sagt, gilt es als Zustimmung. Dies ist im Falle der Bankgebührenerhöhung nun nicht mehr möglich.

Von der Sparkasse hieß zu dem Fall weiter: „Ein Teil der Beteiligten am Musterfeststellungsverfahren kann kein Angebot erhalten, weil dieser die unabdingbaren Voraussetzungen nicht erfüllt“. Konkret hatten sich über die 700 Privatkunden hinaus weitere 100 Personen der Klage angeschlossen, obwohl sie keine Kunden der Sparkasse Köln-Bonn sind oder jemals waren. Weitere 40 Kläger reichten ihre Klage mehrfach ein, möglicherweise in der Annahme, mehrfache Entschädigung zu erhalten.

Seit dem Postbank-Urteil im Jahr 2021 ist laut Verbraucherzentrale klar, dass Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren nicht einseitig anpassen dürfen. Die Sparkasse Köln-Bonn weigerte sich jedoch zunächst, die ohne Zustimmung erhöhten Gebühren zurückzuzahlen. Damit die Kunden Geld zurückbekommen können, reichte der VZBV im Jahr 2021 die Musterfeststellungsklage ein. Dreieinhalb Jahre später konnten sich beide Seiten jetzt auf einen Vergleich verständigen.

Zu einem ähnlichen Sachverhalt hatte in einem Parallelverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Berliner Sparkasse am 3. Juni 2025 der BGH ein Urteil gefällt. In Berlin erhalten 1200 Sparkassenkunden nun die zu viel gezahlten Gebühren zurück. Der Vergleich mit der Sparkasse Köln-Bonn ist noch vor dem BGH-Urteil vereinbart worden.