Professor für an der Universität Bonn mit der Lehrbefugnis für Arbeitsrecht und Kirchenrecht. Er war Sachverständiger des Bundestags im Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz.
In einem Gastbeitrag analysiert Arbeitsrechtler Georg Thüsing die Reaktion des Erzbistums auf Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin gegen Kardinal Rainer Woelki.