1888 Der erste Führerschein
Am 1. August lässt sich Carl Friedrich Benz offiziell vom Bezirksamt Mannheim bestätigen, dass er seinen Patent-Motorwagen auch in der Öffentlichkeit benutzen darf.
Prüfung: Keine
1900 Erste Führerscheinpflicht
Wer Auto fahren will, braucht dafür in einigen Landesteilen ab sofort eine amtliche Erlaubnis – und muss dafür eine Prüfung bei einer Fahrschule oder einem Sachverständigen ablegen.
Prüfung:
Theorie: Keine
Praxis: Hier zählt vor allem handwerkliches Geschick – denn Pannen gehören zum Alltag. Reifen wechseln und kleinere Reparaturen selbst erledigen zu können, ist für das Bestehen wichtiger als das eigentliche Fahren: Die Prüflinge müssen lediglich ein paar einfache Fahrübungen auf dem Hof der Fahrschule oder des Polizeipräsidiums absolvieren.
1909 Landesweite Führerscheinpflicht
Ab sofort gibt es bundesweit einheitliche Prüfungen, erstmals auch mit Theorie-Teil.
Prüfung:
Theorie: Entweder im Einzelgespräch oder in kleinen Gruppen müssen die Bewerber offene Fragen zum technischen Aufbau des Fahrzeugs, zu Verkehrsvorschriften und möglichen Gefahrensituationen beantworten. Wie lange die Prüfung dauert und welche Fragen gestellt werden, entscheidet der Prüfer.
Praxis: Am wichtigsten sind nach wie vor technische Kenntnisse (z.B. Montage- und Werk-zeugkunde), doch der fahrpraktische Teil wird anspruchsvoller: Zur Prüfung zählt nun neben Fahrübungen wie Ausweichen, Anhalten oder Wenden auch eine Fahrt durch die Stadt oder den Ort.
1923 Bundesweit einheitliche Prüfungsregelungen
Die Fahrausbildung muss nun wenigstens zwölf Tage dauern, und der Prüfling muss mindestens eine Strecke von 150 Kilometern gefahren sein.
Prüfung:
Theorie: Der Prüfer stellt offene Fragen – ohne vorgegebene Antwortmöglichkeiten – unter anderem zu Technik, Verkehrsvorschriften sowie zum Verhalten in besonderen Verkehrssituationen (z.B. Schleudern des Wagens, Feuergefahr am Fahrzeug)
Praxis: Die Prüfung besteht aus einfachen Fahrübungen auf kurzer Strecke (z.B. Ausweichen vor angedeuteten Hindernissen, schnelles Halten, Wenden), einer Fahrt bei mäßigem Verkehr sowie einer mindestens einstündigen „Dauerfahrt“ im belebten Realverkehr. Entscheidend für das Bestehen ist, ob der Geprüfte nach Einschätzung des Sachverständigen über „die nötige Ruhe und ein Mindestmaß an Geistesgegenwart“ verfügt.
1930 Fahrkompetenz statt technisches Können
Erst Anfang der 1930er Jahre wird die eigentliche Fahrkompetenz langsam wichtiger als die technischen Fertigkeiten. Ein Prozess, der weit in die 1950er Jahre hinein andauert.
Prüfung:
Theorie: Erstmals werden auf einem Tisch oder einer Magnettafel verschiedene Situationen mit Modellautos nachgestellt – und dazu Fragen gestellt. Festgelegte Bewertungskriterien gibt es aber auch dafür nicht. Ob die Fragen ausreichend beantwortet wurden, entscheidet der Sachverständige.
Praxis: Neben grundlegenden Fahrübungen und einer Fahrt innerorts zählen vermehrt auch Fahrten auf Landstraßen zur 60-minütigen Prüfung.
1963 Die ersten Fragebögen
Theorie: Statt offener Fragen und Magnettafeln gibt es nun Bögen mit 25 Fragen und je einer richtigen und einer falschen Auswahlantwort. Wer mehr als zwei falsche Antworten hat, fällt durch.
Praxis: Die Prüfung dauert nur noch etwa 30 Minuten, allerdings zählt jetzt zum ersten Mal auch Rückwärtsfahren dazu, und vor Beginn der Fahrt gibt es einen Sehtest.
1970 Die ersten Bildfragen
Theorie: Erstmals gibt es neben Multiple-Choice- und offenen auch Bildfragen (mit Illustrationen oder Fotos ergänzte Textaufgaben).
Praxis: Auch Autobahnfahrten sind vermehrt Teil der Prüfung – 1980 werden sie Pflicht.
1974 Erste-Hilfe-Kurs wird Pflicht
Prüflinge brauchen ab sofort den Nachweis einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“.
1983 Sehtest wird Pflicht
Wer sich zur Prüfung anmeldet, muss das Ergebnis eines augenärztlichen Sehtests vorlegen.
1987 Farbe statt Schwarz-Weiß
Theorie: Die Bildfragen mit Schwarz-Weiß-Abbildungen aus der Vogelperspektive werden durch farbige Abbildungen aus Sicht des Fahrers ersetzt.
Praxis: Das Prüfungsgebiet wird klar umgrenzt – und mindestens die Hälfte der Prüfungsfahrt muss auf Autobahnen oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfinden.
1998 Fragen beim Fahren
Theorie: Änderung des Bewertungssystems: Für falsche Antworten gibt es entweder zwei, drei, vier oder fünf Fehlerpunkte – wer mehr als acht hat, fällt durch.
Praxis: Erstmals werden auch mündliche Elemente in die praktische Prüfung aufgenommen, zum Beispiel muss der Prüfling die Bedeutung der gelben und roten Kontrollleuchten erklären.
2009 PC ersetzt Fragebogen
Theorie: Seit dem 1. Januar 2009 wird die theoretische Prüfung bundesweit ausschließlich am PC absolviert.
2014 Filme und Spezialfragen
Theorie: Seit April werden kleine Filmsequenzen in der Theorieprüfung am PC eingesetzt. Insgesamt besteht die Prüfung heute aus 30 Fragen: 20 allgemeinen und zehn speziellen zur Führerscheinklasse – je nachdem ob der Prüfling einen Motorrad-, PKW-, LKW- oder Busführerschein macht. Insgesamt gibt es einen Fundus von über 500 Grundfragen und 1500 Spezialfragen für alle Klassen (für PKW 400).
Praxis: Das Grundprinzip der heutigen praktischen Prüfung ist seit rund 30 Jahren das gleiche: Die Prüfung für Klasse B (PKW) dauert 45 Minuten, davon sind 25 Minuten reine Fahrzeit im Stadtverkehr und auf der Autobahn. In den übrigen 15 Minuten muss der Prüfling zeigen, dass er Grundfahraufgaben wie Parken, Wenden und Bremsen beherrscht – und bei der sogenannten Abfahrtkontrolle zeigen, dass er die wesentlichen Funktionen des Autos kennt, wie Spiegel einstellen, Öl kontrollieren oder die Beleuchtung kontrollieren.
Bönninger, J. Kammler, K. & Sturzbecher, D.: „Die Geschichte der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland“, Kirschbaum Verlag, 260 Seiten, 29,80 Euro
