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Zweiter Fall
Vogelgrippe im Kreis Euskirchen: Stallpflicht für Geflügel in Kuchenheim

5 min
Die Hühner auf diesem Bild befinden sich in einem Stall, der ihnen viel Platz bietet.

Ausgangssperre: In Kuchenheim müssen die Hühner (wie auf diesem Symbolbild) im Stall bleiben.

Im Kreis Euskirchen gibt es einen zweiten Vogelgrippe-Fall. Für Kuchenheim wurde ein Aufstallungsgebot verfügt – mit Folgen für die Betriebe.

Bis zum 20. Dezember darf in Kuchenheim Geflügel nur noch in geschlossenen Stallungen gehalten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Euskirchener Ortsteil hat die Kreisverwaltung Euskirchen erlassen, nachdem am Mittwochabend ein zweiter Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) im Kreis bestätigt worden war.

Wie schon beim ersten Fall in Füssenich (6. November) handele es sich um einen Kranich. Bei dem Tier habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das hochpathogene aviäre Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 nachgewiesen, teilte der Kreis mit. Der Erreger hat also eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate für andere Tiere.

Ausgangssperre für Geflügel in Kuchenheim gilt bis zum 20. Dezember

Bis zum 20. Dezember darf in Kuchenheim Geflügel nur noch in geschlossenen Stallungen gehalten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Euskirchener Ortsteil hat die Kreisverwaltung Euskirchen erlassen, nachdem am Mittwochabend ein zweiter Fall von Geflügelpest (Vogelgrippe) im Kreis bestätigt worden war.

Im gesamten Kreis sind darüber hinaus Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Damit sind alle Veranstaltungen gemeint, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt und zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt. Gemeint sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Enten und Gänse. Für deren Halter bedeutet das im Bereich Kuchenheim, dass sie die Tiere nur noch in geschlossenen Ställen halten dürfen.

Das Virus ist so aggressiv, innerhalb von ein paar Tagen geht das durch den ganzen Stall.
Thomas Loben, Biohof-Betreiber

Im gesamten Kreis sind darüber hinaus Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Damit sind alle Veranstaltungen gemeint, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt und zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt. Gemeint sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Wachteln, Rebhühner, Fasane, Enten und Gänse. Für deren Halter bedeutet das im Bereich Kuchenheim, dass sie die Tiere nur noch in geschlossenen Ställen halten dürfen.

Ebenso zulässig sind laut Kreis Vorrichtungen, die überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckungen und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzungen aufweisen. Mit diesen Maßnahmen sollen, so der Kreis weiter, Geflügelhaltungen vor dem Eintrag des HPAI geschützt werden.

In Deutschland gab es seit Anfang Oktober 1300 Nachweise für die Geflügelpest

Denn beim Veterinäramt geht man aufgrund der dynamischen Entwicklung davon aus, dass es zu weiteren Fällen kommen wird. Deutschlandweit seien seit Anfang Oktober mehr als 1300 Nachweise geführt worden. Daher der Appell des Veterinäramtes an alle Geflügelhalter: Sie sollen ihren Bestand engmaschig beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten.

In Kuchenheim gibt es mehrere Eierhöfe – unter anderem den Eierhof Hennes. Die Geschäftsführung wollte sich am Donnerstag nicht öffentlich äußern.

Beim Biohof Loben in Kuchenheim begrüßt man die Verfügung des Kreises. „Für unseren Betrieb ist die Aufstallungspflicht sinnvoll“, sagt Thomas Loben. Der betroffene Kranich sei schließlich nur zwei Kilometer Luftlinie von seinem Familienbetrieb entfernt aufgefunden worden. „Da macht man sich natürlich Gedanken“, so Loben.

Betroffenen Betrieben drohen hohe Verluste – trotz Tierseuchenkasse

Die 12.000 Tiere des Biohofs dürfen in der Regel tagsüber hinaus, haben im Stall aber auch einen Wintergarten. „Sie sitzen also auch drinnen nicht eng an eng“, so Loben. Schon vor der Allgemeinverfügung habe der Familienbetrieb Vorsicht walten lassen.

„Es braucht doch nur ein Tier befallen sein. Das Virus ist so aggressiv, innerhalb von ein paar Tagen geht das durch den ganzen Stall. Dann fallen die Tiere um – im schlimmsten Fall könnte das für alle 12.000 Tiere den Tod bedeuten. Egal, ob die gekeult würden oder nicht, sie wären dem Tode geweiht.“

Abgesehen von dem Leid der Tiere hätte das auch wirtschaftliche Folgen für den Betrieb: „Wir bekämen zwar von der Tierseuchenkasse den Wert der Tiere bezahlt, aber nur den Zeitwert“, so Loben. Der Verkaufsausfall, bis neue Hühner gekauft werden könnten, schlage schnell mal mit mehreren 100.000 Euro zu Buche.

Eine Karte zeigt einen schwarz markierten Bereich, in dem Geflügel aufgestallt werden muss.

Die Karte zeigt das von der Aufstallung betroffene Gebiet.

Im benachbarten Rhein-Erft-Kreis hat es einen solchen Fall bereits gegeben: Am 6. November   wurde im Auftrag des Veterinäramts auf einem Hof der gesamte Geflügelbestand von Tierärzten der Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft aus Hamm vorsorglich eingeschläfert.

Im Rhein-Erft-Kreis mussten 500 Tiere eingeschläfert werden

Betroffen waren rund 400 Junghühner und 100 Legehennen, außerdem einige Enten und Gänse sowie ältere Hühner auf dem Gnadenhof. Die Tötung sei notwendig, so die Kreisverwaltung Rhein-Erft, um eine weitere Ausbreitung des hoch ansteckenden Erregers zu verhindern. Eine Infektion führe bei Geflügel meist zu schweren Erkrankungen und qualvollem Verenden.

Die Rassegeflügelzüchter im Kreis Euskirchen sind von dem Ausstellungsverbot nicht betroffen. „Für dieses Jahr sind gar keine Veranstaltungen mehr angemeldet“, teilte der Kreisvorsitzende der Rheinischen Rassegeflügelzüchter, Ulrich Giesgen, mit.

Auch auf das Wildfreigehege Hellenthal hat die Vogelgrippe derzeit keine Auswirkungen. „Es gibt zurzeit in unserer Nähe keine Ansteckungsmöglichkeiten“, erklärte Inhaberin Ute Nisters: „Und wir hoffen, dass es die auch nicht geben wird.“ Infektionen seien bisher bei Geflügel und Kranichen festgestellt worden. Oder bei Tieren, die sich in deren Bereichen aufhielten. Dazu gehörten die Tiere im Wildgehege aber nicht.


Kreisverwaltung Euskirchen bittet Bevölkerung um Vorsicht und Mithilfe

Auch die Bevölkerung bittet die Kreisverwaltung Euskirchen zu Wachsamkeit: Verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel sollten dem Veterinäramt unter Telefon 0 22 51/1 52 50 oder per E-Mail gemeldet werden.

Zur Meldung gehören der genaue Fundort, idealerweise samt GPS-Daten, und die Vogelart. Ganz wichtig: Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Laut Robert Koch Institut können die Viren unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen. Sie könnten aber nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfinde, könne die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. „Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren“, so das RKI.