Der Jugendliche führte das Nunchaku in seinem Gepäck mit sich. Die Bundespolizei hat eine Strafanzeige gestellt.
Verbotene Waffe im Gepäck14-Jähriger will mit Würgeholz von Köln nach London fliegen

Die Bundespolizei stellte am Flughafen Köln/Bonn ein Nunchaku (Würgeholz) sicher.
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Am Flughafen Köln/Bonn haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Montag (8. Dezember) bei einem 14-jährigen Jugendlichen eine verbotene Waffe sichergestellt. Der britische Staatsangehörige war auf dem Weg zu einem Flug nach London-Stansted.
Bei der routinemäßigen Kontrolle seines Handgepäcks entdeckten die Beamten und Beamtinnen ein sogenanntes Nunchaku, auch als Würgeholz bekannt. Der Besitz und das Mitführen dieser Waffe sind nach dem deutschen Waffengesetz verboten und stellen eine Straftat dar.
Nunchaku: Nach deutschem Waffengesetz verboten
Die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen klärten den Jugendlichen sowie seine Erziehungsberechtigten über den Gesetzesverstoß auf und fertigten eine Strafanzeige an. Das Nunchaku wurde sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 14-Jährige seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Führen oder Transportieren von verbotenen Gegenständen gemäß dem Waffengesetz auch bei Kindern und Jugendlichen stets zu Sicherstellungen und Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führt. (red)
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