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Brisanter AntragFolter-Video aus Hotelzimmer – warum der Kölner Prozess platzen könnte

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Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann im Landgericht Köln

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann im Landgericht Köln

Kurz vor Schluss hatte Verteidiger Carsten Rubarth für eine Wendung gesorgt.

Ein Mann muss unter Waffenvorhalt eine Patrone schlucken, bangt um sein Leben und wird auch noch ausgeraubt – alles dokumentiert in einem dramatischen Handyvideo. Beim laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht hatte sich Richter Christoph Kaufmann am Freitag schon auf Plädoyers und ein Urteil eingestellt. Doch in buchstäblich letzter Minute grätschte Verteidiger Carsten Rubarth dazwischen und präsentierte einen neuen Zeugen. Das Gericht steht nun vor einem Problem.

Köln: Folter-Video aus Hotelzimmer in Istanbul

Bereits die Ausgangssituation in dem Verfahren ist ungewöhnlich. Das Verbrechen, über das die 2. Große Strafkammer des Landgerichts seit dem 18. Dezember verhandelt, fand nämlich nicht in Deutschland, sondern in der Türkei statt. Als Tatort gilt ein Hotel in Istanbul. Da der Verdächtige Onur G. (37) einen deutschen Pass besitzt und er nach seiner Rückkehr am Flughafen Köln/Bonn verhaftet wurde, wird ihm in Köln der Prozess gemacht. G. gilt laut Staatsanwaltschaft als Haupttäter der Folter.

Das Video zeigt ein Geschehen aus dem Herbst 2024. Laut Anklage wurde der Geschädigte unter einem Vorwand in das Istanbuler Hotelzimmer gelockt und dort von hinten niedergeschlagen. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass der Mann sich auf einen Stuhl setzen musste und zur Rede gestellt wurde. Der Vorwurf: Er habe eine Frau am Telefon als „Hure“ bezeichnet. Unter Todesdrohungen und mit vorgehaltener Pistole zwangen die Täter den Mann laut Video, eine 9-mm-Patrone zu schlucken.

Die Frau, die er beleidigt haben soll, soll die Demütigung per Videoanruf verfolgt haben – offenbar, um ihr Genugtuung zu verschaffen. Trotz der Entschuldigung des Opfers schlugen die Täter weiter auf ihn ein und stahlen ihm seine Rolex vom Handgelenk, dazu Goldketten. Zuvor war ihm gedroht worden, ihm eine Penisform auf die Stirn zu tätowieren, sollte er die Wertgegenstände nicht herausrücken. Was nach den dramatischen Szenen im Hotelzimmer geschah, blieb bisher unklar.

Köln: Verteidiger spricht von einem inszenierten Geschehen

„Alles nur Show“, hatte Verteidiger Carsten Rubarth zu dem Video gesagt. Das „Opfer“ habe bei der Inszenierung mitgespielt, um die beleidigte Frau zu beruhigen. Der Mann habe die Patrone auch nicht geschluckt, sondern später wieder ausgespuckt. Onur G. hatte angegeben, bei dem Geschehen unter massivem Drogeneinfluss gestanden zu haben. Eine Gutachterin zweifelte an, dass man in einem solchen Zustand zu einer derartigen schauspielerischen Leistung überhaupt fähig sei.

Licht ins Dunkel könnte der Geschädigte bringen, doch er tauchte bisher nicht im Gerichtssaal auf. Der 33-Jährige hatte sein Kommen angekündigt, sich dann beim zuständigen Staatsanwalt aber nicht mehr gemeldet. Der Mann soll sich in der Türkei aufhalten, ist für die deutschen Behörden daher nicht greifbar. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann wollte daher ohne eine Vernehmung des Zeugen die Beweisaufnahme schließen und zu den Schlussvorträgen übergehen. Daraus wurde nichts.

Anwalt Rubarth meldete sich in Saal 112 des Kölner Justizgebäudes zu Wort und stellte einen Beweisantrag. Er nannte den Namen eines Mannes, der ebenfalls bei dem Geschehen in dem Hotelzimmer dabei gewesen sein soll. Und der könne auch bestätigen, dass es sich lediglich um eine Inszenierung gehandelt habe. Der Zeuge habe sich bei der Verlobten des Angeklagten gemeldet. Laut Rubarth wolle der Zeuge verhindern, dass mit Onur G. ein Unschuldiger verurteilt werde.

Köln: Laufender Strafprozess könnte sogar platzen

Das Gericht muss nun versuchen, den benannten Zeugen zu kontaktieren. Da der Mann in der Türkei lebt, kann eine mögliche Video-Vernehmung nur mit Amtshilfe der türkischen Justiz über die Bühne gehen. „Das kann dauern“, sagte der Staatsanwalt. Da ein Strafverfahren an enge Fristen gebunden ist, könnte der Prozess sogar platzen und müsste zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Aufgrund der langen Verfahrensdauer könnte Onur G. dann zunächst auf freien Fuß kommen.

Begeistert schien der Richter von der neuen Situation nicht und verwies auf Urlaubspläne der Kammer und ein damit einhergehendes Zeitproblem. Der Prozess wurde zunächst auf Dienstag vertagt. Dass ein Gericht alles dafür tun muss, einen willigen Zeugen zu hören, auch wenn er im Ausland sitzt und nur per Videoschalte aussagen will, hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht bekräftigt – und per Beschluss ein Kölner Mordverfahren mit ähnlicher Konstellation neu aufgerollt.