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Rocker in Mülheim erschossenKölner meldet weitere Mordaufträge – und landet selbst auf der Anklagebank

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Mai 2023: Die Polizei sicherte Spuren des Verbrechens im Böcking-Park. Daneben saßen Menschen im Brauhaus.

Mai 2023: Die Polizei hat Spuren des Verbrechens am Böcking-Park in Mülheim gesichert. Im Brauhaus daneben sitzen Menschen. 

Der 34-Jährige muss sich wegen falscher Verdächtigung vor dem Landgericht verantworten.

Der Mordfall um den erschossenen Hells-Angels-Rocker am Mülheimer Böcking-Park: Während das Landgericht noch darüber verhandelt, wer den Auftrag zu der offensichtlichen Hinrichtung gegeben hat, beschäftigt sich eine weitere Schwurgerichtskammer mit einem neuen Aspekt. So hatte sich laut Anklage ein vermeintlicher Zeuge bei der Justiz gemeldet – und behauptet, selbst einen Tötungsauftrag erhalten zu haben. Sterben sollten demnach zwei aktuelle Zeuginnen.

Kölner Anwältin: „Meiner Mandantin wurde das Gesicht zerfetzt“

Während die eine Zeugin etwas zu möglichen Hintergründen des Attentats im Mai 2023 in Mülheim aussagen konnte, handelt es sich nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bei der zweiten Frau um eines der Tatopfer. Die 30-Jährige war die damalige Lebensgefährtin des erschossenen Rockers Eren Y. und Augenzeugin. Aber nicht nur das: Nach dem Mord an Y. hatten die mutmaßlichen Schützen auch auf die Partnerin geschossen und sie sehr schwer verletzt.

Nichts habe auf einen Angriff hingedeutet, hatte die Frau als Zeugin vor Gericht ausgesagt. Zunächst habe sie nicht realisiert, auch selbst getroffen worden zu sein. „Mir lief Blut aus Mund und Hals, das hat richtig gezischt“, sagte sie. Sie sei weggerannt, die Täter schossen ihr offenbar noch hinterher. Ein Brauhaus-Köbes habe ihr die blutende Wunde mit einer Stoffserviette abgebunden. Eine Not-Operation folgte und ein Aufenthalt auf der Intensivstation.

Opfer-Anwältin Funda Bicakoglu hatte es drastisch formuliert: „Meiner Mandantin wurde das Gesicht zerfetzt.“ Nachdem ein Urteil gegen den mutmaßlichen Auftraggeber Hami S. – angenommen wurden mögliche Rocker-Revierstreitigkeiten – vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, wird vor dem Landgericht völlig neu verhandelt. Die Zeugin musste hier bisher nicht aussagen. Um sie zu schonen, sollen ihre früheren Aussagen im Prozess verlesen werden.

Köln: Staatsanwaltschaft hält weiteren Mordauftrag für erfunden

Nun der neue Schock für die Frau, ein möglicher Mordauftrag gegen ihre Person und eine weitere Zeugin. Ein 34-jähriger Kölner sprach laut Staatsanwaltschaft von einer Entlohnung von 150.000 Euro, die ihm für die Ausführung der Morde angeboten worden seien. Der angebliche Auftraggeber habe gesagt, er schulde dem Angeklagten Hami S. einen Gefallen. Auch der inhaftierte S. habe sich per Brief gemeldet und ein Treffen mit einem Mitwisser vorgeschlagen.

Der Angeklagte Hami S. mit seinem Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Prozessauftakt im Landgericht.

Der Angeklagte Hami S. mit seinem Verteidiger Leonhard Mühlenfeld beim Prozessauftakt im Landgericht.

Er habe den Mordauftrag zulasten der zwei Frauen abgelehnt, gehe aber davon aus, dass eine weitere Person beauftragt worden sei, soll der 34-Jährige geäußert haben. Der vermeintliche Kronzeuge landet nun aber selbst auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Mann kein Wort, geht von einer Falschaussage aus – den neuen Tötungsauftrag habe es nicht gegeben. Wegen falscher Verdächtigung steht der Mann daher bald selbst vor dem Landgericht.

Nachdem der Angeklagte die Geschichte im Rahmen eines Haftprüfungstermins in einem Betrugsverfahren aufgebracht hatte, gehen die Ermittler davon aus, dass er sich eine Haftentlassung oder andere Vergünstigungen für sein eigenes Strafverfahren erhofft habe. Der Prozess gegen den Beschuldigten sollte eigentlich am Donnerstag stattfinden. Nachdem eine Ladung nicht rechtzeitig verschickt wurde, wurde das Verfahren auf unbestimmte Zeit vertagt.

Köln: Amtsgericht verurteilte Beschuldigten zu drei Jahren Haft

Im Oktober 2024 wurde der Mann wegen Betruges in einer Vielzahl von Fällen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Laut rechtskräftigem Urteil hatte der 34-Jährige dem gutgläubigen Vermieter der Wohnung seiner Eltern eine finanzielle Notlage vorgetäuscht und sich immer wieder Geld geliehen haben. Später soll er ein Investment im Millionenbereich und eine Beteiligung des Gläubigers an den Gewinnen erfunden haben. Der Gesamtschaden lag bei rund 191.000 Euro.

Der Vermieter hatte sich den Reisepass des Mannes als Sicherheit aushändigen lassen. Laut Amtsgericht drohte der Betrüger, den Geschädigten vor dessen Ehefrau zu vergewaltigen, sollte er den Ausweis nicht zurückbekommen. Das Urteil lautete daher auch auf Bedrohung und versuchte Nötigung. Sollte nun vor dem Landgericht eine weitere Verurteilung hinzukommen, dann droht dem 34-Jährigen eine Gesamtstrafe von mindestens vier Jahren Gefängnis.