Bickendorf – Bald sind die Kräne, die das Ortsbild von Bickendorf in den zurückliegenden Monaten bestimmten, verschwunden. Die beiden großen Wohnungsbauprojekte an der Venloer Straße und am Häuschensweg sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Die Gemeinnützige Wohnungsbau AG (GAG) errichtet an der Venloer Straße auf dem Rochusplatz 101 Wohnungen und am Häuschensweg, auf dem ehemaligen Groten-Fabrikgelände 195 Wohnungen. In beiden Anlagen sollen die ersten Mieter spätestens im November 2020 einziehen.
Bickendorf wird also wachsen, wenn mehrere hundert neue Bewohner hier ihre Adresse haben werden. Mit beiden Projekten werden bestehende Siedlungen erweitert. Am Rochusplatz ist es die Wohnanlage Vitalishöfe, die südlich des Baugebiets liegt. Es entstehen 101 öffentlich geförderte Wohnungen. Ein Viertel davon soll für Geflüchtete bereit gehalten werden. Zudem gibt es Räume für eine Wohngruppe sowie rund 3500 Quadratmeter Gewerbefläche für Läden und Geschäfte im Erdgeschoss sowie Büros und oder Arztpraxen in den Obergeschossen. „Bei den Ladenlokalen sind wir in guten Gesprächen, sodass wir nach Fertigstellung einen guten Mix an Läden haben werden“, sagt ein GAG-Sprecher.
Die Wohnanlage wurde vom Architekturbüro Peter Schmitz entworfen. Die Gebäude sind um einen Innenhof angeordnet, der begrünt wird. Ein öffentlicher Platz befindet sich zwischen den Neubauten und den vorhandenen Gebäuden unterhalb des Westcenter-Hochhauses. Dort wird der Bickendorfer Wochenmarkt abgehalten, der während der Bauphase nur stark eingeschränkt stattfinden konnte. Nicht wenige Händler sehnen das Ende der Bauarbeiten herbei. Bis sie jedoch auf dem „Neuen Rochusplatz“ ihre Waren feilbieten können, wird es noch dauern. Die Platzfläche soll neu gestaltet werden. Unter anderem ist ein Brunnen vorgesehen. Zurzeit werden Entwürfe erstellt. Die Beauftragung eines Bodengutachtens ist erfolgt, die Beauftragung der Brunnenplanung ist in Vorbereitung. Der Baubeschluss für die Umgestaltung des Rochusplatzes soll laut derzeitigem Zeitplan der Verwaltung im Frühjahr 2020 gefasst werden.
Die denkmalgeschützte Rosenhofsiedlung wird durch das Bauvorhaben am Häuschensweg erweitert. Wo bis vor knapp zehn Jahren noch Blechverpackungen produziert wurden, stehen heute Wohnhäuser. Die von Architekt Carsten Lorenzen entworfenen Gebäude sind noch nicht ganz fertig. Der Bezug der 100 Wohnungen im ersten Bauabschnitt ist für Ende des Jahres geplant. Die restlichen sollen im Spätsommer 2021 bezugsfertig sein.Dort, wo die Baugerüste bereits abgebaut worden sind, ist gut zu erkennen, wie die Häuser die bestehende Siedlung ergänzen werden.
Die Architektur der Häuser greift das historische Vorbild auf. Fassaden sind beispielsweise farblich angepasst. 13 400 Quadratmeter Fläche umfasst die neue Wohnanlage, die öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnungen bieten wird. Zudem werden eine viergruppige Kindertagesstätte, ein öffentlicher Spielplatz und eine Tiefgarage realisiert.
Am Häuschensweg/Ecke Ahornweg fällt ein eingeschossiger kleiner Bau ins Auge. Es ist die Rekonstruktion des an gleicher Stelle abgebrochenen Arbeiterhäuschens aus dem 19. Jahrhundert, das als „Herzhäuschen“ bekannt wurde. Den Namen hat es von der jüdischen Familie Herz, die dort gelebt hat. Die Familie wurde 1941 deportiert und im Konzentrationslager ermordet.
Die Idee, das rekonstruierte Häuschen durch Verwendung alter Ziegelsteine, die auch sichtbar bleiben sollten, möglichst originalgetreu erscheinen zu lassen, wollte die GAG eigentlich verwerfen. Auf Nachfrage der Initiative „Künstler für Bickendorf“, die sich sehr für den Erhalt des kleinen Gebäudes eingesetzt hatte, gab das Unternehmen an, dass keine Baufirma bereit gewesen sei, eine Gewährleistung zu übernehmen. Ziegelsteine des alten Häuschens, die von Bürgern geborgen wurden, seien nicht in ausreichender Anzahl und nur in schlechter Qualität vorhanden gewesen. Man wolle daher den Vorschlag eines Unternehmens annehmen, handgeformte Ersatzsteine für die dem Häuschensweg zugewandte Giebelwand zu verwenden. Zudem soll die Wand einen Außenputz aus Zement sowie einen farbigen Schlussanstrich erhalten.
Die Künstlerinitiative und das Unternehmen befinden sich aber im Austausch über eine mögliche Kompromisslösung. Geklärt werden muss die Frage der Gewährleistung falls doch altes Ziegelmaterial verwendet wird und ob die Ziegelwand tatsächlich verputzt werden muss.
GEW-Sprecher