Prozess um BierkartellGericht gewährt Kölsch-Brauereinen einen „Corona-Rabatt“

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Symbolbild

Köln – Mehr als sechs Jahre nach Aufdeckung des Bierkartells in Deutschland können drei Kölsch-Brauereien auf eine deutliche Verringerung der damals vom Bundeskartellamt verhängten millionenschweren Geldbußen hoffen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell am Mittwoch in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein „Corona-Rabatt“ eine Rolle. Allerdings steht die Zustimmung der Prozessbeteiligten zu dem Vorstoß der Richter noch aus.

Kölsch-Brauer untergeordnet

Der Vorsitzende Richter betonte, die drei kleinen Brauereien hätten bei dem Bierkartell nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Preisbewegungen seien von den großen Pils-Brauereien ausgegangen. Der Rest des Marktes habe sich der Entwicklung am Ende angepasst.

Zudem signalisierte das Gericht die Bereitschaft, die dramatischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Brauereien bei den Geldbußen zu berücksichtigen und dem Trio einen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent einzuräumen.

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge seiner Ermittlungen gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Nach Überzeugung des Bundeskartellamts hatten sich Mitglieder des Bierkartells bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt.

Auf die Kölsch-Brauereien entfielen dabei Geldbußen von weniger als zehn Millionen Euro. Käme es zu der vom Gericht in Aussicht gestellten Verständigungslösung, könnte die Gesamtsumme auf rund eine Million Euro oder weniger sinken. Der Prozess soll am 17. Juni fortgesetzt werden. (mit dpa)

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