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Prozess beginnt in Köln„Brückendesaster“: Autobahn GmbH und Bauunternehmen verklagen sich gegenseitig

Angeblich fehlerhafte Stahlbauteile aus China, eine Kündigung und gegenseitige Klagen: Die Leverkusener Rheinbrücke beschäftigt ab Freitag ein Gericht.

Rheinbrücke Leverkusen

Vor dem Landgericht Köln beginnt ein Verfahren um die Leverkusener Rheinbrücke. (Archivbild)

Vor dem Landgericht Köln beginnt am Freitag (10.00 Uhr) ein Zivilverfahren um die Leverkusener Rheinbrücke. Die Autobahn GmbH des Bundes und der frühere Generalunternehmer Porr haben sich dabei gegenseitig verklagt.

Die Autobahn GmbH will als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Schadenersatz, und Porr will eine Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.

„Besonders umfangreiches und komplexes Verfahren“

Porr hatte 2020 die Kündigung erhalten. Wie Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Juni im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ im NRW-Landtag noch einmal gesagt hatte, wiesen in China gefertigte Stahlbauteile systematische Fehler und Mängel in großer Zahl auf. Wüst war damals NRW-Verkehrsminister. Porr bestreitet die Darstellung.

„Es ist ein besonders umfangreiches und komplexes Verfahren“, sagte eine Gerichtssprecherin. Schon die Hauptakte umfasse 24.000 Blatt. Es werde nun voraussichtlich erst einmal um die Frage gehen, ob die Kündigung des Bauunternehmens berechtigt gewesen sei. (dpa/red)