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Kritik an KulanzangebotKanalbau in Köln-Esch – Anwohner gehen auf Konfrontationskurs

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Die Straße „Am Entenpfuhl“ verläuft parallel zum Kanal. Zahlreiche Hausbesitzer hatten während des Baus über Schäden durch Erschütterungen geklagt.

Die Straße „Am Entenpfuhl“ verläuft parallel zum Kanal. Zahlreiche Hausbesitzer hatten während des Baus über Schäden durch Erschütterungen geklagt.

Anwohner des Kanalbaus hatten über Risse an ihren Häusern geklagt. Ein Angebot der Baufirma lehnen einige nun als „Erpressung“ ab.

Seit gut zwei Jahren wird am westlichen Ortsrand von Esch an dem Großprojekt gearbeitet, mit dem die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) die Entwässerung der Stadtteile Esch und Pesch an heutige klimatische Anforderungen anpassen und auf neue Füße stellen wollen: Anstelle des alten Abwasserpumpwerks aus den 1970er Jahren entsteht ein leistungsfähigerer Neubau, der bislang offen verlaufende Entwässerungsgraben zwischen Pesch und Esch wird durch einen unterirdischen Stauraumkanal mit deutlich höherer Aufnahmekapazität ersetzt. Die Ortschaften sollen so künftig besser gegen Starkregenereignisse gewappnet sein.

Doch die Arbeiten am Kanal, der an den Gärten der Einfamilienhäuser am Ortsrand entlang läuft, sorgten im vergangenen Frühjahr für Ärger: So hatten sich eine Reihe von Anwohnern der parallel verlaufenden Straße „Am Entenpfuhl“ zu Wort gemeldet, die über Risse an ihren Eigenheimen klagten, die sie auf durch die Bauarbeiten ausgelöste Erschütterungen zurückführten – auch deswegen, weil das ausführende Bauunternehmen, die Uhrig Kanaltechnik GmbH, die Arbeiten ihren Beobachtungen nach unsachgemäß ausgeführt hätte.

Inzwischen ist der parallel zur Straße „Am Entenpfuhl“ verlaufende Bauabschnitt abgeschlossen. Ein Fußweg trennt den Kanalverlauf von den Grundstücksgrenzen.

Inzwischen ist der parallel zur Straße „Am Entenpfuhl“ verlaufende Bauabschnitt abgeschlossen. Ein Fußweg trennt den Kanalverlauf von den Grundstücksgrenzen.

Gutachten stützt Kulanzangebot nach Bauarbeiten

Anstatt die Grubenbau-Elemente im sogenannten Absenkverfahren in der Baugrube einzusetzen, seien die Elemente mit Baggern in den Boden „gerammt“ worden. Auf ihren Protest hin hatten die Steb Aufklärung versprochen und ein Ingenieur-Büro beauftragt, Gutachten über die Schäden an den betroffenen Häusern zu erstellen.

Im vergangenen Mai dann konnte Steb-Vertreter Christian Gattke von der Auswertung des Gutachters berichten. Die von den Bauarbeiten ausgehenden Schwingungen hätten technische Toleranzbereiche nicht überschritten, so der Leiter des Geschäftsbereichs Planung und Bauen der Steb. Die Schäden an den Häusern der Anwohner seien eher kosmetischer Natur und letztlich auf „unsachgemäße Bauweise“ zurückzuführen, auch wenn diese „ursächlich“ von der Baumaßnahme ausgelöst worden seien. In Abstimmung mit den Steb und dem überwachenden Planungsbüro habe die Baufirma den Anwohnern daher „aus Kulanz“ angeboten, im Anschluss an die Baumaßnahme Maler-Arbeiten zu finanzieren, mehrere der Hausbesitzer hätten bereits eingewilligt. „Wir als Bauherr sind mit dieser pragmatischen Lösung sehr zufrieden“, so Gattke im Mai.

Doch nicht alle Anwohner sehen das so – Stein des Anstoßes sei eine Klausel der zu unterschreibenden Kulanz-Regelung, nach der mit den Maler-Arbeiten jeglicher Schaden abgegolten sei und keine weiteren Ansprüche erhoben werden könnten, so eine anonyme Person aus dem Kreis der Betroffenen. „Das bedeutet, sollten erneut Risse auftreten, weil sich der Grund nach und nach verschiebt, haben die Anwohner keine Rechte mehr. Das ist Erpressung“, schreibt diese. Mehrere Betroffene hätten sich daher an Anwälte gewandt.

Unter diesen ist auch Christoph Heininger. Er habe das Kulanzangebot „zu der Bedingung, dass damit Ersatzforderungen für etwaige weitere Schäden für immer ausgeschlossen sind, natürlich abgelehnt“, sagt er. Sein Hausfassade habe eine Holzverkleidung, unter der neue Risse unentdeckt bleiben könnten. „Wenn wir die irgendwann abnehmen und feststellen, es gibt weitere Schäden, verzichten wir natürlich nicht“, sagt er. Der Gutachter habe die Schäden dokumentiert und bestätigt, dass diese durch die Nähe zur Baustelle entstanden seien. „Normen hin oder her: Wenn Schäden auftreten, müssen diese beglichen werden“, sagt er. Sollten sich Steb und die Firma Uhrig weiterhin quer stellen, „werden wir klagen, das ist ganz klar“, so Heininger.

Steb hält an Bewertung im Kulanzfall fest

Eine Anfrage bezüglich der beanstandeten Bedingung der Kulanz-Regelung ließ die Firma Uhrig unbeantwortet. Die Steb jedenfalls sieht keinen Grund, ihre Bewertung der Angelegenheit zu ändern, da „die anfängliche Vermutung unsachgemäßer Vorgehensweisen“ nicht bestätigt werden konnte. „Das ‚Einschlagen‘ oder ‚Hämmern‘ von Verbauelementen ist gemäß den einschlägigen Normen nicht unzulässig“, so eine Sprecherin.