Fühlinger See in KölnAn diesen Stellen könnte das Baden ab 2024 wieder möglich sein

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Menschen baden im Fühlinger See.

Das Baden ist im Fühlinger See verboten. Aber das könnte sich im nächsten Jahr ändern.

Ein Badeverbot gilt an fast allen Stellen des Fühlinger Sees. Das könnte sich bald ändern. Es müssen allerdings eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein.

Über Jahrzehnte waren die Ufer des Fühlinger Sees an warmen Sommertagen stets von tausenden Badegästen gesäumt, die das künstliche Gewässer als kostengünstige Möglichkeit zur Abkühlung nutzten. Dabei störte sich auch niemand an dem Badeverbot, das hier offiziell bereits seit 1984 das Baden außerhalb des heute unter dem Namen „Blackfoot Beach“ bekannten Naturfreibads am See 5 untersagt – auch die Stadt Köln nicht, die die Erholungssuchenden gewähren ließ.

Im Sommer 2021 jedoch schreckte eine Serie von Badeunfällen mit teilweise tödlichem Ausgang die Sportverwaltung auf und man begann das Verbot deutlich offensiver als zuvor durchzusetzen. Seitdem ist das Baden tatsächlich nur an dem kostenpflichtigen Strand des „Blackfoot Beach“ möglich.

Verwaltung beauftragte Gutachterbüro

Doch gegen das Gewohnheitsrecht ist schwer anzukommen und von Beginn an regte sich Protest gegen die Maßnahme. Schon im August 2021 starteten Gegner des Verbots eine Petition, die mittlerweile auf 6000 Unterschriften angewachsen ist, eine Bürgereingabe in der Bezirksvertretung Chorweiler forderte die pauschale Aufhebung des Verbots. Auch die politischen Vertreter des Bezirks stellten sich hinter das Anliegen und die Bezirksvertretung beantragte im Dezember 2021 die Einrichtung von weiteren beaufsichtigen Badezonen. Mit dem Verweis auf das Haftungsrecht erteilte die Verwaltung einer Aufhebung des Verbots eine Absage, beauftragte jedoch im Oktober 2022 ein externes Gutachterbüro mit einer Risikoanalyse, um die rechtlichen Möglichkeiten für die Einrichtung von Badestellen auszuloten.

Dieses Gutachten ist nun erschienen und für Freunde des Fühlinger Sees enthält es erfreuliche Nachrichten: Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass an den Seen 1 und 2, die an den nördlichen Bereich der Regattastrecke grenzen, sowie dem See 7 im Süden der Anlage (siehe Grafik) die Einrichtung von Badezonen aus Sicht des Haftungsrechts möglich ist. Konkret empfohlen wird die Umsetzung der Badestellen allerdings nur für die Seen 1 und 7 - im See 2, der eigentlich als Angelsee gedacht ist, wurde Mitte der 1990er Jahre eine Pflanzenkläranlage angesiedelt, die der Aufrechterhaltung der Wasserqualität des Sees dient.

Eine Reihe von Bedingungen müssen erfüllt sein

Bevor ab 2024 an den beiden Stränden wieder dem Badevergnügen gefrönt werden kann, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein: So müssen die Areale vor Beginn der Badesaison von geschultem Personal auf Gefahren am Strand und im Wasser überprüft werden, die Überprüfung soll täglich durch eine morgendliche Begehung wiederholt werden. Die Badebereiche im Wasser müssen „bädertypisch ausgebaut“ sein und etwa durch Bojenketten, Schwimmleinen oder Langbojen sichtbar abgegrenzt werden, die Wassertiefe muss jeweils an den Zugängen angegeben werden.

Blick auf einen nahezu runden Teilsee des Fühlinger Sees. Drumherum stehen Bäume, das Wasser ist grün-bläulich.

Der „See 7“ der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Juni 2023. Hier könnte eine von zwei offiziellen Badestellen am See entstehen. Im Bild hinten links ist die Regattainsel zu sehen.

Für Schwimmer zu beachten ist auch, dass die Stadt für die Badestellen nach den gültigen Richtlinien keine Verkehrssicherungspflicht hat und diese nicht überwacht werden müssen – das Baden erfolgt dort also auf eigene Gefahr. Damit es im kommenden Jahr losgehen kann, müssen die beiden Strandabschnitte bis April 2024 als Badestellen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angemeldet werden. Um Nutzungskollisionen zu vermeiden, muss auch die Satzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See angepasst werden. Die Kosten schätzt die Verwaltung auf jährlich 28.000 Euro pro Badestelle.

Der Ortsverband der SPD im Kölner Norden feiert das Gutachten als Erfolg für die Bürger. „Das Verbot war ohnehin weder praxisnah noch durchsetzbar“, sagte der Stadtbezirksvorsitzende Mattis Dieterich, „der Fühlinger See ist schlicht für viele Menschen in der Region die Badewanne Kölns. Nun gibt es erstmals seit fast 40 Jahren wieder die Perspektive dort legal baden zu können, von daher halten wir das für eine gute Lösung.“ Bevor die Pläne umgesetzt werden, muss die Vorlage der Verwaltung durch die Bezirksvertretung Chorweiler, den Sportausschuss und den Stadtrat beschlossen werden.

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