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Das Takufeld wird zum beliebten Bauplatz

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Die Baufläche an der Subbelrather Straße wird vorbereitet (l.). So sollen die fertigen Häuser dann einmal aussehen (r.).

Ehrenfeld – Die Grünanlage Takufeld bekommt immer mehr Nachbarn. Mehrere Bauprojekte am Rand der Grünanlage sind in Vorbereitung. Insgesamt geht es um etwa 380 neue Wohnungen verteilt auf drei Bauvorhaben. Knapp 1000 Menschen sollen einmal an der Subbelrather- und an der Takustraße eine neue Adresse haben. Genehmigt ist jedoch noch keines der Vorhaben. An der Subbelrather Straße sollen auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück sowie einem stillgelegten Fabrikgelände Wohnanlagen entstehen. Beide Areale grenzen an das Takufeld an. Dieses ist zusammen mit dem benachbarten Rochuspark seit 1991 Landschaftsschutzgebiet. Außerdem liegt der Stadtverwaltung seit März 2018 eine Bauvoranfrage für den von der Takustraße aus zugänglichen Schaustellerplatz vor.

Am weitesten fortgeschritten ist das Vorhaben Subbelrather Straße 436. Hier wurden bereits die Gebäude eines Lebensmittel- und eines Textil-Discountmarktes sowie eine Getränkemarkts abgebrochen. Zuletzt wurden drei Bäume gefällt. Investor ist die Immobilienfirma WVM. Geplant sind 85 Wohnungen. „Wir freuen uns auf den Start der Bauarbeiten, aber aufgrund der fehlenden Baugenehmigung sind uns leider noch die Hände gebunden“, sagt Projektleiterin Erika Werres. Zwar wollte die Bauverwaltung das Vorhaben gerne ohne weiteres Verfahren genehmigen, doch aus der Politik kam Einspruch. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld kam mit ihrer Forderung, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse, zwar nicht durch, jedoch beschloss der Stadtentwicklungsausschuss mehrere Auflagen. Der Ausschuss verzichtete in seiner Novembersitzung vorerst auf die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Er beauftragte die Verwaltung, die Vorhaben nach dem Baugesetzbuch zu beurteilen, wenn vom Investor zugesagt werde, 30 Prozent der Wohnungen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu realisieren sowie passive Schutzmaßnahmen einzuplanen, damit es keine Konflikte mit der angrenzenden Sportanlage sowie dem städtischen Schausteller-Lagerplatz gibt. Bei WVM herrscht wenig Begeisterung darüber. Vor 18 Monaten seien Bauanträge eingereicht worden und noch immer keine Baugenehmigung erteilt. „Diese außergewöhnlich lange Wartezeit auf eine Baugenehmigung kostet uns viel Geld, das wir lieber in weitere Wohnbauprojekte investieren würden“, erklärt Erika Werres und fügt lakonisch hinzu: „Wahrscheinlich sind wir am Ende mit der Realisierung unseres Projektes in der Subbelrather Straße 486-492 schneller – trotz des aufwendigeren Bebauungsplanverfahrens.“ Dort – wenige Meter weiter in Richtung Bickendorf – will WVM ebenfalls ein neues Wohnquartier bauen. 175 Wohnungen sind geplant. Ein Drittel davon ist sozialer Wohnungsbau, den Rest sollen Eigentumswohnungen bilden. Zuvor stehen allerdings umfangreiche Abbrucharbeiten an. Das Grundstück war Sitz einer Metallbau-Fabrik. Die Bezirksvertretung möchte gern historische Bauten auf dem Gelände erhalten. Im Zuge des notwendigen Bebauungsplanverfahrens, wodurch das ehemalige Industrieareal in Wohnbaufläche umgewandelt wird, soll geprüft werden, ob historische Bauten integriert werden können. Dazu soll der Bauherr Entwürfe vorlegen. Rechtlich nicht durchsetzbar ist die von der Bezirksvertretung erwogene Forderung nach einem 40-prozentigen Anteil geförderter Wohnungen. Eine Mehrfachbeauftragung, also eine Art Architektenwettbewerb, ist aus Sicht der Stadtverwaltung vor dem Hintergrund dringend benötigter Wohnungen nicht sinnvoll. Sie würde das Projekt um mindestens ein Jahr verzögern.

Für den ehemaligen Kirmesplatz im Takufeld wurde beim Bauaufsichtsamt vor knapp einem Jahr eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts gestellt. Dabei geht es um die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, zwei Tiefgaragen und zwei viergruppige Kindertagesstätten. Interesse an einer Bebauung hatte schon vor längerer Zeit das Immobilienunternehmen Frey AG bekundet. Der Antrag befindet sich in Prüfung. Klar ist aber, dass der Flächennutzungsplan an dieser Stelle eine Grünfläche ausweist. Zudem liegt das Grundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Somit wäre für eine mögliche, künftige Wohnbebauung in jedem Fall eine regelnde Bauleitplanung, in Form eines Bebauungsplanverfahrens nötig.

Die Baufläche an der Subbelrather Straße wird vorbereitet (l.). So sollen die fertigen Häuser dann einmal aussehen (r.).

Erika Werres, WVM