Überprüfung von FahrradstraßenParksituation in Ehrenfeld verschärft sich weiter

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Die Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld ist mittlerweile eine Fahrradstraße. Das Schrägparken bedeutet für den Radverkehr ein Sicherheitsrisiko.

Ehrenfeld – Während die Zahl der Autos immer weiter ansteigt, wird der Platz, um sie am Straßenrand abzustellen, immer knapper. In vielen Straßen behalf man sich, indem das sogenannte Schrägparken erlaubt wurde. Dabei darf das Fahrzeug mit den Vorderreifen auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Auf diese Weise haben mehr Autos in einer Straße Platz.

Mindestens zwei entscheidende Nachteile hat diese Praxis aber: Gehwege werden dadurch schmaler und das Ausparken ist riskanter, weil die Sicht mitunter schwieriger wird. Dadurch kann es zu Konflikten mit dem Fahrradverkehr kommen.

Bezirksregierung fordert seit Jahren Gehweg-Mindestbreite

Um für den Fußverkehr – darunter auch Menschen, die mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind, mehr Platz zu schaffen, fordert die Bezirksvertretung Ehrenfeld bereits seit Jahren eine Mindestbreite von Gehwegen. Die immer einzuhalten, hätte zur Folge, dass Schrägparken oder mitunter auch Parken überhaupt verboten werden müsste.

Nun rückt die Verkehrssicherheit in den Fokus. Vor allem, wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, soll künftig weniger Gefahr laufen, von einem rückwärts ausparkenden Auto erfasst zu werden. In einem Bürgerantrag wurde die Forderung gestellt, in Fahrradstraßen zu verbieten, Autos schräg oder gar in rechtem Winkel zur Fahrbahn abzustellen.

Bürgerschaft beantragt Verbot von Schrägparken in Fahrradstraßen

Parken soll dann nur noch längs, parallel zur Fahrbahn gestattet sein. Die Bezirksvertretung nahm die Anregung aus der Bürgerschaft dankbar an. Beschlossen wurde jedoch lediglich, dass die Parkregelungen für Autos in vorhandenen und künftigen Fahrradstraßen überprüft werden sollen.

Diese Absicht hat die Stadtverwaltung jedoch ohnehin schon, da eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung den Verzicht auf Schräg- oder Senkrechtparken empfiehlt. „Es handelt sich nicht um ein zwingend einzuhaltendes Musskriterium“, betont die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Bürgerantrag. 

Fahrradstraßen sollen im Einzelfall geprüft werden

Aus diesem Grund werden die Fahrradstraßen im Einzelfall überprüft. Sollte eine Umwandlung zur Folge haben, dass sich Anzahl von Stellplätzen deutlich verringert, muss die jeweilige Bezirksvertretung beschließen.

Darüber hinaus betrachtet die Verwaltung bei neuen Fahrradstraßenprojekten auch, wie gut an Kreuzungen die Sichtverhältnisse sind. Wenn dort abgestellte Autos die Sicht beeinträchtigen, ist beabsichtigt, den Stellplatz in Abstellflächen für Fahrräder oder Leihfahrzeuge wie E-Tretroller umzuwandeln.

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