Es gibt Fälle der rechtswissenschaftlichen Ausbildung, an die sich jeder Jura-Student Zeit seines Lebens erinnern wird. Manche waren tatsächlich Bestandteil einer Gerichtsverhandlung, andere sind auf dem verkopften Mist der Lehrbuchautoren gewachsen. Kopfzerbrechen haben sie so oder so bereitet. Zur zweiten Kategorie gehört auch der „Halver-Hahn“-Fall – ein absoluter Klassiker im Zivilrecht.
Dabei besucht ein meist aus Bayern stammender Tourist ein Kölner Brauhaus. Er hat Lust, ein halbes Hähnchen zu verzehren, und bestellt beim Köbes in froher Erwartung einen Halven Hahn. Dass es sich dabei um ein Röggelchen (!) mit Butter und Gouda handelt, wird dem Gast erst klar, als ihm seine Bestellung serviert wird.
Im Kern geht es bei der Bewertung des Falles um die Frage, ob der Gast das Recht hat, den Kaufvertrag anzufechten. Dabei spielt es auch eine Rolle, dass die lokalen Gepflogenheiten eindeutig definieren, was unter einem Halven Hahn zu verstehen ist. Selbst die oft als realitätsfern abgestempelten Juristen wissen das also.

