Köln – Es war eine letzte, verzweifelte Geste, als Gerda M. (60, alle Namen geändert) versuchte, auf dem Gelände des REWE-Logistikzentrums im Kölner Norden der tödlichen Gefahr zu entgehen. Die Kantinenmitarbeiterin schlug mit aller Kraft gegen den Hinterwagen eines Sattelschleppers, der auf sie zurollte. Der tonnenschwere Lastwagen war gerade im Begriff, das Zentrallager zu verlassen, als er die Frau übersah, die unter die Hinterachse des Lkws geriet. Die zweifache Mutter starb Stunden später an den Folgen ihrer schweren Verletzungen im Krankenhaus.
Dieter S.(31), Berufskraftfahrer, der ein Jahr zuvor seinen Lkw-Führerschein bestanden hatte, sitzt nun seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte M. schon allein deswegen die Fußgängerin nicht gesehen, weil er mit halb zugezogenen Gardinen sein Fahrzeug lenkte und damit eingeschränkte Sichtweise hatte.
Fotos der Polizei zeigen teilweise geschlossene Gardinen
„Die Gardinen waren komplett geöffnet“, sagt S. dazu. Auf den Fotos, die die Polizei von dem Lkw machte, sind die Gardinen allerdings teilweise geschlossen. Die Richterin hält „irrationale Handlungsweisen im Schockzustand“ für möglich. Als der Lkw-Fahrer hinter seinem Lenkrad von Augenzeugen erfuhr, dass er gerade jemanden überfahren hatte, verfiel er in „Schockstarre“, so steht es im Ermittlungsbericht.
Viel entscheidender jedoch als die Klärung des Gardinenzustands stellte sich vor Gericht die Frage, von wo und zu welchem Zeitpunkt Gerda M. an dem Lkw auftauchte. Kam sie von rechts, oder möglicherweise von der Rückseite? Und vor allen Dingen: Mit welcher Geschwindigkeit war sie unterwegs? Die Beantwortung war für die Analyse des Verkehrssachverständigen von entscheidender Bedeutung. Denn je nach Situation fielen seine Berechnungen mal für, und mal gegen den Lkw-Fahrer aus. Mit anderen Worten: Mal ging er davon aus, dass Dieter S. die Fußgängerin gar nicht habe sehen können, im anderen Fall hatte er wiederum gute Sicht gehabt.
Unfallhergang nicht rekonstruierbar
Nur in einem Fall war der Sachverständige ganz sicher: „Der Unfallhergang ist vernünftig nicht rekonstruierbar.“ Ein Bauarbeiter, der auf einer gegenüberliegenden Baustelle eine Maschine bediente, hatte genau in dem Moment hochgeschaut, als Gerda M. an die Wand des Lkws schlug: „Sie schien irgendwie fest zu hängen und drehte sich dann wie eine Waschmaschine“, gab er seine Beobachtung wieder.
Auch er wunderte sich über ihr Verhalten: „Sie hätte ohne weiteres einen Schritt zurück gehen können.“ Dem pflichtete der Sachverständige bei: „Wenn sie stehen geblieben wäre, hätte der Unfall vermieden werden können.“ Nach fast fünfstündiger Verhandlung entschied die Richterin, den Prozess zu vertagen. Ende Mai soll weiter verhandelt werden.
