Köln – Ein Massagesalon in der Südstadt, der seine Kundschaft mit „erlösenden Liebesstellungen“ und „chinesischen Schlittenfahrt“ lockte, muss schließen. Das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Köln bestätigt (Az 2L882/14).
Der Fall hatte für viel Aufmerksamkeit gesorgt, weil sich die Mitbewohner im Mehrfamilienhaus gegen die neuen Nachbarn im Erdgeschoss gewehrt hatten. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte über den Bürgerprotest berichtet: Man wolle kein Bordell im Haus, sorgte sich um Kinder und das Wohnumfeld, in dem sich vier Schulen befinden. Der Fall war auch deshalb interessant, weil mit ihm die Frage verbunden war, ob man solche Etablissements als Folge der Legalisierung von Prostitution auch in Mehrfamilienhäusern akzeptieren muss.
Diese inhaltlichen Fragen haben bei der Entscheidung gegen den Betrieb jedoch keine Rolle gespielt. Die Gerichtsentscheidung wird mit einer fehlenden Baugenehmigung begründet, die man für die Nutzung solcher Räumlichkeiten braucht. „Schon das Fehlen der Baugenehmigung rechtfertige die sofortige Untersagung der Nutzung“, so das Verwaltungsgericht. Dass der Betrieb mittlerweile einen Bauantrag gestellt hat, ändere daran nichts. Er sei „nicht genehmigungsfähig, weil Fragen des Brandschutzes ungeklärt seien und der Bauantrag nicht den formellen Anforderungen genüge“.
Der „Salon für tantrische Körperkunst und erotische Massage“ kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Eine Beschwerde hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Sollte der Massagesalon weiterhin seine Dienstleistungen anbieten, kann er sofort mit einem Zwangsgeld bestraft werden. (fra)
