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FeuerwehreinsätzeFeuerwehr hat zu viel berechnet

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Die Einsatzkosten der Feuerwehr wie beim Ineos-Brand in Worringen 2008 waren zu hoch berechnet. (Archivbild)

Köln – Die Stadt wird künftig deutlich weniger Geld durch Feuerwehreinsätze einnehmen. In bestimmten Fällen darf die Feuerwehr einem Verursacher die Einsatzkosten in Rechnung stellen – zum Beispiel bei Brandstiftungen, Störfällen in Großbetrieben oder Unfällen, bei denen Gefahrstoffe ausgelaufen sind. Bis zu 1,5 Millionen Euro flossen dadurch pro Jahr in den städtischen Haushalt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Gebührenordnung nun gekippt, die Stadt rechnet mit einem Rückgang zwischen 40 und 80 Prozent der jährlichen Einnahmen.

Grund für das Urteil war die Klage einer Versicherung. Im August 2011 war eine Kundin der Versicherung auf der Autobahn 1 bei Longerich verunglückt. Ein Löschzug der Feuerwehr mit fünf Beamten rückte aus, die Einsatzkräfte klemmten die Batterie des Fahrzeugs ab und kehrten nach 53 Minuten zur Wache zurück. Für die Hilfeleistung stellte die Feuerwehr der Frau 205 Euro in Rechnung – zu Unrecht, entschieden die Richter und hoben den Kostenbescheid auf. Die Begründung: Die Feuerwehr – und zwar nicht nur in Köln, sondern bundesweit – beziehe bei der Berechnung der Kosten oft auch unzulässige Faktoren ein wie zum Beispiel den Unterhalt von Feuerwehrgebäuden. Diese kommen aber nicht tatsächlich „zum Einsatz“, dürfen somit nicht auf den Kostenersatztarif umgelegt werden. Auch Verpflegungskosten wurden in der Vergangenheit oft pauschal mit einberechnet. Auch das ist nicht mehr erlaubt. Künftig finden nur noch jene Kosten Berücksichtigung, die konkret durch einen einzelnen Einsatz verursacht wurden.

Drehleiter künftig kostenlos

Bislang stellte die Feuerwehr den Einsatz eines Löschfahrzeugs mit 152 Euro in Rechnung, ab sofort darf es gemäß neuer Satzung nur noch ein Euro sein. Eine Drehleiter schlug bislang mit 126 Euro zu Buche und ist künftig kostenlos. Ein Beamter aus dem mittleren Dienst, für den bisher 33 Euro angesetzt wurden, kostet jetzt nur noch 27 Euro.

Weil die Satzung, die die bisherige Regelung für Köln festlegte, bereits im Dezember 1999 vom Stadtrat beschlossen wurde, muss die neue Fassung nun rückwirkend für die vergangenen 14 Jahre verabschiedet werden. Bereits eingenommenes Geld muss die Feuerwehr aber nicht zurückzahlen. Betroffen von der Satzungsänderung sind nur künftige und aktuell noch anhängige Gebührenverfahren.