Köln – Ob Algerier, Marokkaner oder Albaner – gegen mehrere Ausländer hat das Amtsgericht Geldstrafen verhängt, weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen haben. Zwar wurde der Haftbefehl in der Strafsache, über die das Schnellgericht zu befinden hatte, jeweils aufgehoben, doch die Männer bleiben im Gefängnis, weil gegen sie ein Abschiebehaftbefehl besteht. Festgenommen wurden sie nach Polizeikontrollen Ende Dezember in Köln.
200 Euro muss ein 26-jähriger Marokkaner zahlen, der im April 2013 eingereist ist. Im September 2015 erhielt er wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eine Geldstrafe von 250 Euro. Im März 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, drei Monate später die Abschiebung angeordnet. Bis zum 10. August wurde seine Duldung verlängert, aber schon im Juni tauchte er unter. Als er festgenommen wurde, fand man bei ihm das ungültig gewordene Papier der Duldung.
Von Thessaloniki nach Düsseldorf
Ebenfalls zu 200 Euro Geldstrafe ist ein 44 Jahre alter Mann aus Albanien verurteilt worden. Ungehindert hatte er es geschafft, im November 2016 aus Thessaloniki nach Düsseldorf zu fliegen, obwohl er im März 2015 aus Deutschland abgeschoben worden und ihm die Wiedereinreise für zwei Jahre verboten worden war. Er berief sich darauf, am Flughafen seien seine Papiere ja nicht beanstandet worden, und führte dies darauf zurück, dass er mittlerweile standesamtlich geheiratet und einen anderen Nachnamen angenommen habe. Dass er daraus einen neuen aufenthaltsrechtlichen Status abzuleiten schien, verblüffte sowohl die Staatsanwältin als auch den Amtsrichter.
Ein 21-jähriger Marokkaner war zusätzlich des Missbrauchs von Ausweispapieren angeklagt. Nach der illegalen Einreise im Januar 2016 war er schon im Februar von Bayern nach Österreich zurückgeschoben worden – mit einer Wiedereinreise-Sperre bis Februar 2018. Trotzdem kam er im Dezember in einem Zug aus Frankreich zurück.
Bei der Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof zeigte er den Polizisten den französischen Personalausweis eines anderen Mannes vor, den er im Zug gefunden haben will. Schon im Januar 2016 hatte er einen fremden Ausweis benutzt; deshalb und wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erhielt er damals eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Das Urteil diesmal: 450 Euro. „Ist es zu 100 Prozent sicher, dass ich nach Marokko abgeschoben werde?“, fragte der 21-Jährige voller Angst. Antwort der Staatsanwältin: „ Damit haben wir nichts zu tun. Das ist Sache der Ausländerbehörde.“
Duldung mehrfach verlängert
Aus Algerien stammt ein 31-jähriger Mann, der sich schon seit März 2011 hauptsächlich in Deutschland aufhält und immer neue Duldungen erhalten hat, bis die letzte im Februar 2016 endete. Im Juli fiel er bei einer Überprüfung auf; statt eines Ausweispapiers hatte er eine Vorladung zur Ausländerbehörde im hessischen Heppenheim bei sich. Im August setzte er sich nach Belgien ab, Ende November kehrte er zurück.
Vor Gericht war dem 31-Jährigen, der vor allem wegen Diebstahls mehrfach vorbestraft ist, deutlich das Unverständnis dafür anzumerken, dass er nach mehreren Jahren nicht mehr in Deutschland geduldet werden soll und nun auch noch 250 Euro zahlen muss. „Lassen Sie mich jetzt gehen!“, bat er plötzlich. Er habe schon „so viel Geld“ gezahlt wegen seiner früheren Strafen. Die Staatsanwältin ungerührt: „Dann müssen Sie eben nicht kriminell werden.“
