In Notwehr zugestochenRechtsmedizinerin stützt Aussage des angeklagten Kölners

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Köln – Der tödliche Nachbarschaftsstreit wegen Kinderlärms in einem Mehrparteienhaus im Rechtsrheinischen Anfang Dezember 2018 hatte die Oberärztin des Rechtsmedizinischen Instituts, Sibylle Banaschak, dazu veranlasst, sich noch am Tag danach einen persönlichen Eindruck vom Tatort zu verschaffen, um Verletzungsmuster bei Täter und Opfer besser zuordnen zu können.

Im Prozess gegen Johannes S., der sich zunächst wegen Totschlags und nach einem rechtlichen Hinweis wegen heimtückischen Mords vor dem Landgericht verantworten muss, hat die Ärztin in ihrem entlastenden Gutachten nun die Version des Angeklagten als nachvollziehbar eingestuft. Er hatte behauptet, in Notwehr und nicht aus Heimtücke gegen seinen Nachbarn vorgegangen zu sein.

Dass es dabei zu den tödlichen Stichverletzungen kam, habe er nicht gewollt, hatte S. am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Der Nachbar habe sich damals auf ihn gestürzt, mit einem Schlüsselbund in der Hand. Banaschak bestätigte entsprechende Verletzungen beim Angeklagten und sprach von einem „hochdynamischen Geschehen angesichts des Verletzungsmusters“. Täter und Opfer sind gleich groß, das Opfer war allerdings mit 117 Kilogramm knapp 30 Kilogramm schwerer als der Angeklagte.

„Auffällige Verletzungen“

Sie habe bei dem Angeklagten Johannes S. „auffällige Verletzungen“ festgestellt, sagte Rechtsmedizinerin Banaschak, die „keinesfalls von einem Fingernagel herrühren, dann wohl eher von einem Schlüssel“. Auch die Stichverletzungen, die S. zu seiner Verteidigung seinem Kontrahenten beibrachte, „stimmen mit seiner Schilderung überein“, bestätigte die Medizinerin die Ausführungen des Angeklagten. Also sei die Tat weniger ein gezielter Angriff als eine Form der Verteidigung.

Johannes S. hatte mit einem Messer, mit dem er zuvor im Keller eine Wäscheleine repariert hatte, insgesamt sechsmal auf sein Opfer eingestochen. Das Opfer erlitt Stichverletzungen im Ohr, am Hals und im Gesicht, doch todesursächlich waren jene Stiche, die Lunge und Herz getroffen hatten.

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