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GerichtsurteilInvestor darf Wohnhäuser in Köln nicht abreißen

Möblierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln klargestellt.

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Ein Zettel mit der Aufschrift „Wohnung gesucht“ hängt vor Wohnhäusern in Köln.

Wohnraum in Köln ist knapp und teuer.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln stärkt der Stadt Köln im Kampf um den Erhalt von Wohnraum den Rücken. Mit Beschluss vom 16. Oktober, der am Dienstag bekannt wurde, lehnte das Gericht die Klage eines Investors auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in der Kölner Innenstadt ab.

Der Kläger, ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Luxemburg, hatte bei der Stadt den Abriss der drei Mehrfamilienhäuser beantragt. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich um einen vier- bis fünfgeschossigen Gebäudekomplex an der Gladbacher Straße, Ecke Gilbachstraße. Die Stadt Köln wies den Antrag im Mai 2024 unter Verweis auf ihre Wohnraumschutzsatzung ab. Demnach darf in Köln, wo die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet gilt, Wohnraum nur dann abgerissen werden, wenn gleichwertiger Ersatzwohnraum geschaffen wird.

Mikroapartments mit Internetzugang, Handtüchern, Bettwäsche und Toilettenpapier

Der Investor hatte als Ersatz ein Neubauvorhaben in Neuehrenfeld angeboten. Dort sollen laut Gericht „überwiegend sogenannte Mikroapartments für Ein- bis Zweipersonenhaushalte mit 21 bis 32 Quadratmeter Wohnfläche entstehen“ und möbliert vermietet werden. Jede Einheit verfüge „über einen Internetzugang und eine Grundausstattung an Wäsche und Haushaltsutensilien“. Außerdem erhalten die Mieter laut Gericht „ein sogenanntes Welcome-Package, bestehend aus zwei Handtüchern, einer Garnitur Bettwäsche und einer Rolle Toilettenpapier“.

Ähnliche Mikroapartments für Studierende und Berufstätige wollte der Investor auch auf dem Areal an der Gladbacher Straße errichten. Sie werden in Köln und anderen Großstädten meist zu Preisen vermietet, die weit über dem allgemeinen Mietniveau liegen.

Gericht: Stadt Köln hat Abrissgenehmigung zu Recht verweigert

Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht verweigert, urteilte das Verwaltungsgericht. Begründung: Bei dem angebotenen Neubau handele es sich „nicht um Ersatzwohnraum, weil er nicht zu Wohnzwecken bestimmt ist“. Wohnzweck meine „die Nutzung von Wohnraum als Heimstätte im Alltag“ und sei abzugrenzen von Erscheinungsformen des übergangsweisen oder provisorischen Unterkommens. Möblierte Wohnungen würden den Mietern üblicherweise nur als vorübergehende Unterkunft dienen.

Auch eine Grundausstattung an Wäsche und Haushaltsutensilien sei typisch für vorübergehende Unterkünfte wie Hotels und Ferienwohnungen, nicht aber für Mietwohnungen. „Wer eine Wohnung auf Dauer als Lebensmittelpunkt nutzen will, bringt regelmäßig eigene Möbel und weitere Habe mit, um sich dort häuslich einzurichten“, so das Gericht.

Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 28 K 3595/24) können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.