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Klingelpütz in KölnJustizbeamter schmuggelt Whisky und Burger ins Gefängnis

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Der Verurteilte muss erneut ins Gefängnis. (Symbolbild)

Köln – Ein Justizwachtmeister und drei ehemalige Gefängnis-Insassen nebeneinander auf der Anklagebank: Die Häftlinge hatten es sich monatelang hinter Gitter gut gehen lassen. Auf Bestellung lieferte der 55-jährige JVA-Beamte unerlaubt Handys, Wodka, Whisky, Zigaretten, DVDs und sogar frisch zubereitete Hamburger in Zellen der Gefangenen im Klingelpütz in Köln-Ossendorf.

Im Gegenzug hielt er die Hand auf und ließ sich die Lieferung mit bis zu 200 Euro bezahlen. Als die JVA-Leitung 2015 mehrfach unerlaubte Handys konfiszierte, waren die Kontrollen erhöht und in der Folge der Wachtmeister observiert worden.

Ankläger fordert zweijährige Bewährungsstrafe

Bei seiner Festnahme auf dem Parkplatz des Gefängnisses, wo Angehörige der Gefangenen die bestellte Ware einschließlich der Bezahlung übergaben, hatte er alles zugegeben. Wegen Bestechlichkeit saß der Beamte neben den drei Ex-Gefangenen wegen des Vorwurfs der Bestechung auf der Anklagebank des Kölner Amtsgerichts.

Laut Anklage hatte sich der Beamte durch insgesamt neun Straftaten eine „nicht unerhebliche und noch dazu fortlaufende Einnahmequelle verschafft“. Der Ankläger wertete das Geschehen daher als „besonders schweren Fall“ und plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Damit wäre der als mustergültig geltende und nicht vorbestrafte Beamte automatisch seinen Job sowie seine Versorgungsansprüche los. Für die Ex-Insassen forderte der Ankläger neun beziehungsweise elf Monate Bewährung.

Gegen den dritten ehemaligen Häftling wurde das Verfahren eingestellt, weil er in anderer Sache vor dem Essener Landgericht eine deutliche höhere Strafe zu erwarten hat.

Wachtmeister darf seinen Job behalten

Das Gericht verneinte letztlich die Annahme eines besonders schweren Falles und beließ es für den Wachtmeister bei elf Monaten Bewährung, so dass er mit einem blauen Auge davonkam und seinen Job behalten kann.

„Es waren keine Waffen und auch keine Drogen, sondern in erster Linie geringwertige Lebensmittel, die er an den Kontrollen vorbeigeschmuggelt hat“, sagte der Richter und nannte das Strafmaß „ausgesprochen milde“. Lediglich bei den unerlaubt eingeführten Mobiltelefonen habe es sich um ein „nicht kalkulierbares Risiko“ gehandelt.

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Die Gefängnismauer und die Wachkanzeln an der JVA Ossendorf

Zudem sei der Beamte nicht der „klassische Handaufhalter“, vielmehr habe die Beweisaufnahme ergeben, dass er vielmehr „in ein bestehendes System hineingerutscht sei“, nachgewiesenermaßen habe er sich zunächst auch geziert, in den Schmuggel mit hineingezogen zu werden.

„Wie kann man nur so blöd sein?“

Jener Gefangene, der für die Organisation des Warenschmuggels ursprünglich verantwortlich war, sei inzwischen in seine Heimat abgeschoben worden. „Wie kann man nur so blöd sein, wegen so einem Klimperkram seine Existenz aufs Spiel zu setzen?“, sagte der Richter kopfschüttelnd in der Urteilsbegründung.

Die ehemaligen Häftlinge – alle sind mehrfach wegen Kleinkriminalität vorbestraft und hafterfahren – kamen mit jeweils 1500 Euro Geldstrafe davon.

Auch hier sah der Richter strafmildernde Gesichtspunkte: Immerhin hätten die Angeklagten schon frühzeitig mit ihren Geständnissen Aufklärungshilfe geleistet. Das habe das Gericht im Strafmaß entsprechend gewürdigt.