Ein 27-Jähriger ist zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Amtsrichter sah keine Besserung seiner Drogensucht.
Mehrere Diebstähle in ganz Köln27-Jähriger klaute, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren – Gefängnis

Eine Polizeijacke (Symbolbild)
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Wegen dreifachen Diebstahls ist ein 27-jähriger Mann vom Amtsgericht zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte ein Geständnis abgelegt und als Motiv die Finanzierung seines Drogenkonsums angegeben. Im September dieses Jahres entwendete er bei „Kaufland“ in Köln-Ehrenfeld zwei Flaschen Whisky, die zusammen rund 38 Euro kosteten.
Knapp drei Wochen später beging er im Abstand von wenigen Stunden zwei Taten in Geschäften des Hauptbahhofs. Dort stahl er zwei Flaschen Parfüm im Gesamtwert von fast 120 Euro und ein Brettspiel, dessen Preis etwa 30 Euro betrug.
Diebstähle in Köln: Mann hat mehrere Vorstrafen
Zwar sei er als Animateur angelernt worden, sagte der 27-Jährige, gearbeitet habe er aber nie, er beziehe Hartz IV. Gegen ihn sprach, dass er vielfach und einschlägig vorbestraft ist. Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten verbüßte er zum Teil in einer Entziehungsanstalt, bis er beim Kiffen erwischt wurde und wieder ins Gefängnis kam. In diesem August wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er nicht mal einen Monat später wieder als Dieb auffiel, sagte die Staatsanwältin, die „Rückfallgeschwindigkeit“ sei „enorm“.
Sie beantragte zehn Monate Haft, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, komme wegen der Vorstrafen und der ungünstigen Sozialprognose nicht infrage. Dagegen bat der Verteidiger um eine Strafe mit Bewährung und der Auflage, dass sein Mandant sich um eine Therapie kümmern müsse. Sonst werde er etliche Monate absitzen, ohne dass sich das Geringste ändere: „Was passiert in der JVA? Nichts.“
Doch der Amtsrichter verhängte keine Bewährungsstrafe. Beim Angeklagten erkenne er kein „Problembewusstsein“ und keinen echten Willen, „den Teufelskreis zu durchbrechen“. Ohne eine solche Entschlossenheit „macht Therapie leider keinen Sinn.“
