„Die beiden lieben sich“Kölner soll Verlobte mit Staubsaugerrohr geschlagen haben

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Symbolbild

  • Tim F. soll seine 23-jährige Verlobte im Streit mit einem Staubsaugerrohr geschlagen haben.
  • Nun musste sich der 37-Jährige in Köln wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
  • Doch er bestreitet die Tat. Die Beziehung sei zwar geprägt durch Temperament, jedoch ohne Gewalt.

Köln – Was auch immer am 3. Januar dieses Jahres in der Wohnung in Porz-Urbach passierte, in der Tim F. mit seiner Verlobten und ihren beiden Kindern zusammenlebt – das Geschehene brachte ihm eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Am Montag erschien der 37-Jährige, der keinen Beruf erlernt hat und Hartz IV bezieht, mit seinem Anwalt im Kölner Amtsgericht. Die Anklage: An jenem Tag schlug er im Streit seine Freundin mit einem Staubsaugerrohr auf den Hinterkopf. Als sie im Begriff war, sich mit der zweijährigen Tochter zu Nachbarn zu flüchten, versetzte er ihr einen Kopfstoß.

Angeklagter bestreitet die Tat beim Prozess in Köln

Nichts davon sei wahr, sagte der Angeklagte. Grundsätzlich stellte sein Verteidiger fest: „Die Beziehung ist geprägt durch Temperament.“ Sicher könne es beim Streit der Partner schon mal laut werden, doch keinesfalls komme es für Tim F. in Frage, gegen seine Lebensgefährtin oder eine andere Frau gewalttätig zu werden. Kurzum: „Den Vorfall mit dem Staubsaugerrohr hat es nicht gegeben.“ Warum aber war danach am Hinterhaupt der Frau eine Beule entdeckt worden? „Für den unbedarften Betrachter“ könne dies wie eine Verletzung aussehen, erklärte der Anwalt; doch die „Wölbung“ sei eine „angeborene Besonderheit“.

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Weshalb hatte die Lebensgefährtin von einem Übergriff erzählt? Die Antwort blieb Spekulation, denn als Verlobte machte die 23-Jährige, die sich ebenfalls von einem Anwalt begleiten ließ, im Zeugenstand von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Als sie wieder auf einem Zuschauersitz Platz genommen hatte, sagte der Verteidiger: „Sehen Sie sich mal ihr Gesicht an. Sie grinst und ist fröhlich. Die beiden lieben sich und wollen heiraten.“

Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage

Draußen wartete derweil eine andere Zeugin, eine Nachbarin des Paars. Um deren wahrscheinlich belastende Aussage zu entkräften, merkte der Anwalt vorsorglich an, wegen der „Geräuschkulisse“ sei die Hausgemeinschaft „gestört“, sprich: Die Frau sei nicht unvoreingenommen.

Weil der Vorfall offensichtlich „jetzt kein Thema mehr“ sei, regte der Richter schließlich an, das Verfahren einzustellen – jedoch gegen eine Auflage, sonst werde die Staatsanwaltschaft wohl nicht mitziehen. Als deren Vertreterin sich einverstanden erklärte unter der Bedingung, dass Tim F. 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leistet, sträubte er sich: Er wolle lieber das Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen, das zuerst im Gespräch war. Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt auf dem Flur erklärte er sich bereit, die Sozialstunden als Auflage zu akzeptieren.

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