Kölner Demonstranten umgefahren?AfD-Funktionär wehrt sich gegen Strafurteil

Lesezeit 2 Minuten
20210623-RAK-Landgericht-004

Der angeklagte AfD-Politiker im Kölner Justizgebäudebeim Prozess in erster Instanz mit seinem Verteidiger.

Köln – Ein Funktionär der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wehrt sich vor dem Landgericht gegen eine Verurteilung zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung. Laut Amtsgericht soll der 24-jährige Angeklagte aus Bonn im April 2019 nach Beendigung einer AfD-Veranstaltung in Köln-Kalk vorsätzlich mit dem Auto einen Demonstranten angefahren und verletzt haben.

Zeuge schildert Moment, als das Auto auf ihn zufuhr

„Ich hatte die Möglichkeit auf die Motorhaube zu springen oder mich überfahren zu lassen“, hatte ein Krankenpfleger bereits in erster Instanz den Moment geschildert, als der Leihwagen des AfD-Politikers auf ihn zugefahren sei. Er habe sich geistesgegenwärtig fürs Draufspringen entschieden, sei einige Meter mitgeschleift worden und nach einer Kurve unsanft gelandet. 

Dass er lediglich blaue Flecke und ein geschwollenes Knie, aber keine ernsteren Verletzungen davongetragen habe, führte der Zeuge auf sein Hobby zurück, das Skateboard-Fahren. „Ich kann mich gut abfangen“, sagte der 32-Jährige. Er habe sogar seine kurz zuvor bei einem Kiosk erstandene Bierflasche in der Hand halten können und kaum etwas vom Inhalt verschüttet. 

Angeklagter spricht von Bedrohungslage

Bierflaschen sollten eine zentrale Rolle in der Verteidigungsstrategie des AfD-Politikers spielen. Der Angeklagte hatte schon damals eine Bedrohungslage geschildert, nachdem er und ein Freund nach der Tagung im Rahmen des Europawahlkampfs im Bürgerhaus Kalk mit dem Auto die Breuerstraße befahren hatten. Demonstranten hätten den Wagen regelrecht belagert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Als er gesehen habe, dass eine der Personen eine Flasche erhoben hatte, habe er Angst bekommen um sich, den Beifahrer und den Mietwagen, so der Angeklagte. Er habe sich der Situation lediglich entziehen wollen. Schon vor Einsteigen ins Auto sei er von Demonstranten bedrängt worden. Am Freitag bekräftigte der Angeklagte seine damaligen Aussagen.

Richterin sah drei Straftatbestände als erfüllt an

Der Verletzte hatte von einem aufheulenden Motor und „Knallgas“ gesprochen. Laut Gutachten hatte das Auto eine Geschwindigkeit von etwa zehn Stundenkilometern. Die Amtsrichterin hatte den Politiker daher im Juni vergangenen Jahres wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt. Er sollte 250 Euro an das mutmaßliche Opfer bezahlen. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Nun muss das Landgericht in der Sache neu entscheiden. Der Prozess wird fortgesetzt.

KStA abonnieren