Wieder „Bettensteuer“?Kölns Stadtkämmerin rechnet mit zusätzlichen Millionen-Einnahmen

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Zu sehen ist das Historische Rathaus mit dem Roten Haus (Rotes Haus) am Alter Markt in Köln.

In Köln könnte die sogenannte„Bettensteuer“ wieder für alle Übernachtungen eingeführt werden.

Die „Bettensteuer“ ist seit 2012 ausgesetzt. Laut Kölns Stadtkämmerin Diemert brächte eine Rückkehr der Steuer sieben Millionen Euro.

Die Stadt Köln könnte die sogenannte „Bettensteuer“ wieder für alle Übernachtungen einführen. Laut Stadtkämmerin Dörte Diemert würde das rund sieben Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse bedeuten. Die Stadt Köln erhebt zurzeit eine Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent vom Bruttoübernachtungspreis, den die Gäste in einem Hotel zahlen müssen — die Bettensteuer kennt allerdings eine Ausnahme. Bei beruflich bedingten Übernachtungen fällt die Kulturförderabgabe nicht an.

Stadt Köln hatte zunächst sämtliche Übernachtungen besteuert

Die Stadt Köln hatte zwar zunächst sämtliche Übernachtungen besteuert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber mit Grundsatzurteil im Juli 2012, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien.

Seither nahmen bundesweit sämtliche „Übernachtungsteuergesetze“ solche Übernachtungen von der Besteuerung aus, so auch die Stadt Köln. Im März 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht allerdings, dass die Länder die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen hatten — auch seien die Regelungen materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine übermäßige Belastung der betroffenen Beherbergungsbetriebe sei nicht gegeben.

Städte wie Hamburg, Wuppertal, Leipzig, Dortmund und Dresden haben die Steuer für berufsbedingte Übernachtungen bereits zu Beginn dieses Jahres wieder eingeführt. Bonn, Münster, Düsseldorf, Mannheim, Hannover und Trier wollen im Januar 2024 folgen. (red)

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