Spektakuläre WendeGericht hebt Haftbefehl gegen Unfallfahrer von Deutz auf – kein versuchter Mord

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Bei dem Auffahrunfall in Deutz sind im vergangenen August zehn Autos beschädigt worden.

Bei dem Auffahrunfall in Deutz sind im vergangenen August mehrere Menschen verletzt und zehn Autos beschädigt worden.

Nach vielen Monaten in Untersuchungshaft kommt der Unfallfahrer von Deutz auf freien Fuß. Dabei sah die Staatsanwaltschaft einen versuchten Mord.

Der Fall um den mutmaßlichen Raserunfall mit 14 Verletzen und einem Trümmerfeld in Deutz hat eine spektakuläre Wendung erfahren. Das Oberlandesgericht sieht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Köln keinen versuchten Mord und verfügte die sofortige Freilassung des Beschuldigten. Damit gaben die Richter der Haftbeschwerde von Verteidiger Sebastian Schölzel statt.

Köln: Anwalt spricht von Erleichterung für seinen Mandanten

„Das ist eine große menschliche Erleichterung für meinen Mandanten und auch ein rechtstaatlicher Erfolg“, sagte Anwalt Schölzel zur am Freitag ergangenen Entscheidung auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Fall zeige, dass die Kontrollfunktion übergeordneter Instanzen funktioniere. Das Landgericht hatte den Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdeliktes zuletzt aufrechterhalten.

Das Trümmerfeld in Deutz aus einer anderen Perspektive.

Das Trümmerfeld in Deutz aus einer anderen Perspektive.

Ein 28-Jähriger mit katarischer Staatsangehörigkeit wird laut Anklageschrift beschuldigt, am 18. August des vergangenen Jahres gegen 20.20 Uhr mit einem Mietwagen am Deutzer Bahnhof vorbeigerast und auf eine Fahrzeugschlange aufgefahren zu sein, die vor einer roten Ampel gestoppt hatte. Es ist von bis zu 130 Kilometern pro Stunde auf dem Tachostand des Fahrers die Rede.

Köln: Oberlandesgericht schließt internistischen Notfall nicht aus

Die Folge war eine Auto-Karambolage an der Ecke Justinianstraße. Der Audi des Angeklagten war abgehoben und blieb auf dem Dach eines Twingo liegen, die Insassin wurde verletzt, so auch weitere Personen. Polizei und Kölner Feuerwehr waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Der Fahrer wurde selbst schwer verletzt, das Auto hatte nur noch einen Schrottwert.

Verteidiger Schölzel hatte stets mit einem epileptischen Anfall seines Mandanten argumentiert, der zur ärztlichen Behandlung aus seinem Heimatland Katar nach Deutschland gereist war. Das rechte Bein habe sich versteift, daher habe der Mann unkontrolliert Gas gegeben. Das Oberlandesgericht schloss einen solchen internistischen Notfall nicht aus, wie Sprecherin Eva Moewes bestätigte.

Köln: Verfahren gegen den Unfallfahrer läuft weiter

Für die Annahme eines Unfalls und nicht der bewussten Herbeiführung sprach auch, dass der Fahrer wohl kaum eigene schwere Verletzungen in Kauf genommen hätte. Der Senat des Oberlandesgerichts nahm letztlich keinen dringenden Tatverdacht bezüglich eines versuchten Tötungsdeliktes an. In der Konsequenz sei der Beschuldigte freizulassen. Der Mann befand sich seit dem Unfall im Sommer in Untersuchungshaft.

Das Landgericht muss nun über die Zulassung der bereits erhobenen Anklageschrift entscheiden und den versuchten Mord ausklammern müssen. Straffrei wird der Unfallverursacher, der sich mit der Vorerkrankung wohl nicht hätte hinters Steuer setzen dürfen, aber kaum davonkommen. Es stehen weiterhin die Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Raum.

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