Vor offenem Fenster masturbiertKölner Exhibitionist zu 2100 Euro Strafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Gericht_RUST (13)

Blick auf den Eingang des Justizzentrums an der Luxemburger Straße in Köln

Köln – Wegen Exhibitionismus hat das Amtsgericht am Mittwoch einen 25-Jährigen zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sogar 3000 Euro gefordert.

Angezeigt worden war der Mann von zwei Frauen, die in einer Wohnung gegenüber dem Haus lebten, in dem er zusammen mit seinen Eltern wohnt. Im Zeugenstand sagten sie übereinstimmend, von November 2018 bis April dieses Jahres habe er immer wieder mit heruntergelassener Hose am Fenster gestanden, dessen Vorhänge er zurückgezogen habe, sich selbst befriedigt und es darauf angelegt, beobachtet zu werden. Er habe regelrecht „Blickkontakt“ gesucht, sagte eine der Zeuginnen, eine 27 Jahre alte Grafikdesignerin. Sie hätten festgestellt, dass er „zielgerichtet“ darauf gewartet habe, dass in ihrer Wohnung Licht anging, um sich am Fenster zu postieren.

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach Worten der anderen Zeugin (30) kam es vor, dass der Mann am offenen Fenster hustete, um auf sich aufmerksam zu machen. „Wir fühlten uns in den eigenen Räumen nicht mehr wohl.“ Um der Belästigung ein Ende zu machen, seien sie zur Polizei gegangen.

Kein Geständnis abgelegt

Bei der Polizei hatte der Angeklagte nach einigem Zögern zugegeben, am Fenster onaniert zu haben, und sich bereiterklärt, sich bei den Frauen aus dem Nachbarhaus zu entschuldigen. Vor Gericht behauptete er jedoch, sich den Nachbarinnen nicht absichtlich gezeigt zu haben. Die Amtsrichterin schenkte dem keinen Glauben.

Allerdings hielt sie dem 25-Jährigen zugute, dass es nach der Strafanzeige keine weiteren Vorfälle gab. „Es war Ihnen offenbar eine Lehre“. Dass er kein Geständnis ablegen mochte, führte sie auf die Scham zurück, vor vielen Menschen über intime Dinge zu sprechen. Im Saal saßen unter anderen der Vater des Angeklagten und 30 Schüler, die für das Unterrichtsfach Gesellschaftskunde Verhandlungen am Amtsgericht verfolgten. 

KStA abonnieren