Vorwurf der VergewaltigungFrau und Tochter in Köln von Nachbar angegriffen

Lesezeit 2 Minuten
IMG_2182 (1)

Der Fall wurde vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Köln – „Ich habe einen Filmriss, ich kann mich an nichts erinnern“, sagte Magnus T. am Montag in Saal 27 des Kölner Landgerichts, nachdem der Vorsitzende der 13. Großen Strafkammer ihn gefragt hatte, was er zu den Anklagevorwürfen sagen könne. Vergewaltigung, sexuelle Belästigung einer Minderjährigen, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Der Anklage zufolge spielte sich am frühen Morgen des 14. Oktober 2019 in der Hochhaussiedlung Kölnberg in Meschenich Folgendes ab: Gegen vier Uhr klingelte und klopfte Magnus T. (35, Name geändert) an der Wohnungstür einer Familie, mit der er seit fast 20 Jahren in losem freundschaftlichem Kontakt stand.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Mutter (44), die mit einem Nachthemd bekleidet war, öffnete ihm zwar, mochte ihn, der offenbar alkoholisiert war und Drogen genommen hatte, aber nicht hereinlassen. Doch sie konnte es nicht verhindern. Er drängte sie in den Flur, dann gegen die Wand und begrapschte sie und begann, sie zu vergewaltigen. In diesem Augenblick ging ihr Sohn dazwischen, und es gelang ihr, sich auf den Balkon zu flüchten.

Widerstand gegen Polizei

Magnus T. stritt sich mit dem Sohn und zerschlug eine Rigipswand. Noch immer wollte T. nicht weichen. Er zog sich das T-Shirt aus und begann, die Tochter der Frau sexuell zu bedrängen, umklammerte sie gewaltsam und versuchte, sie zu küssen. Sie wehrte sich – mit Erfolg. Dann traf die Polizei ein, die sie zwischenzeitlich alarmiert hatte. Magnus T. leistete erheblichen Widerstand, trat und biss die Beamten, so die Anklage.

„Das ist nicht mein Stil“, sagte Magnus T. zum Vorwurf der sexuellen Übergiffe. Nachdem er seine angebliche Gedächtnislücke damit begründet hatte, er habe Wodka getrunken und die Nächte davor Amphetamine genommen, meldete der Richter Zweifel an: Mit den 1,8 Promille, die beim Angeklagten festgestellt worden waren, sei ein Filmriss „schwer zu erklären“. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Möglich ist, dass Magnus T. in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

KStA abonnieren