Patientin zeigte ihn anFreispruch für Kölner Hausarzt nach Vorwurf der Vergewaltigung

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Ein Hausarzt aus Köln wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Köln – Ein Hausarzt aus Köln ist vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine Haftstrafe beantragt. Eine Patientin hatte den Mediziner angezeigt, die die Praxis des Mannes mit Schmerzen in der Leistengegend aufgesucht hatte. Bei der späteren Behandlung sei es dann zu sexuellen Übergriffen gekommen.

Aussage der Patientin nicht konstant genug

Die Aussage der Patientin sei nicht konstant gewesen, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Mehrfach war die junge Frau von der Polizei vernommen worden und auch über viele Stunden im Gericht. Länger als es Richterin Andrea Fuchs eingeplant hatte. Verteidiger Jan-Maximilian Zeller stellte offenbar viele Detailfragen, die auf die Glaubwürdigkeit der Aussage insgesamt abzielten.

Auch zunehmende Belastungstendenzen der Frau sollen am Ende nicht das Bild einer wirklich glaubhaften Aussage ergeben haben. Der Hausarzt hatte die Vorwürfe im Prozess deutlich zurückgewiesen. Bei der Behandlung habe eine sexuelle Komponente überhaupt keine Rolle gespielt. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer folglich einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt.

Anklage spricht von Vergewaltigung bei Massage

Laut Anklage soll der Hausarzt bei der Erstbehandlung der Patientin von einem eingeklemmten Nerv in der Leistengegend gesprochen und mit dieser einen Termin zur Massage am Mittag des gleichen Tages vereinbart haben, zu dem es dann auch gekommen sein soll. Hierzu habe sich die Patientin laut Staatsanwaltschaft vollständig entkleidet und bäuchlings auf eine Liege legen sollen.

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Der Mediziner habe dann Öl auf dem Körper der Patientin verteilt. Während der Massage soll der Angeklagte mit seinen Händen den Intimbereich der Patientin berührt und dreimal den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt haben, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Mehrfach habe der Mediziner sich laut Staatsanwaltschaft entschuldigt, sein Handeln aber dennoch fortgesetzt.

Kölner Freispruch ist noch nicht rechtskräftig

Zum Prozessauftakt hatte der Mediziner zunächst geschwiegen. „Wir würden uns gerne erstmal anhören, was die Zeugin meint, erlebt zu haben“, hatte Verteidiger Zeller erklärt und damit bereits ein Bestreiten der Vorwürfe angedeutet. Auch eine Freundin und die Therapeutin der Anzeigenerstatterin wurden gehört, denen die Frau von den Geschehnissen berichtet haben soll.

Abgeschlossen ist das Verfahren mit dem Freispruch nicht. Der Staatsanwalt hatte sich beim Prozess von einer Schuld des Arztes überzeugt gezeigt und zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Für den Ankläger und die Opfer-Anwältin besteht nun die Möglichkeit der Berufung. Dann würde der Fall aus dem Dezember 2020 in zweiter Instanz vor dem Landgericht nochmal völlig neu verhandelt.

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