Kölner OberlandesgerichtTina Turner scheitert mit kurioser Klage gegen Doppelgängerin

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Tina Turner und Coco Fletcher

Tina Turner (2009, l.) und Turner Darstellerin Coco Fletcher

Im Rechtsstreit um Musik-Legende Tina Turner und ihrer Doppelgängerin Coco Fletcher hat das Kölner Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Turners kuriose Klage, die auf eine Verwechslungsgefahr auf einem Plakat abzielte, wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Ein Tourneeveranstalter aus Bayern hatte mit der „falschen“ Tina Turner für eine Show geworben.

Kölner Landgericht hatte Show-Plakat verboten

Das Plakat zur Musical-Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“, die auch in der Kölner Lanxess-Arena aufgeführt wurde, zeigte Doppelgängerin Fletcher mit der bekannten Mähne der Rockröhre. Sie sieht der jungen Tina Turner verblüffend ähnlich. Zu ähnlich, hatte das Kölner Landgericht um den Vorsitzenden Richter Dirk Eßer da Silva im Januar entschieden.

„Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen“, hatte Eßer damals geurteilt und besagtes Plakat verboten. Zumindest hätte es mit einem deutlichen Hinweis versehen werden müssen, dass eine Doppelgängerin an der Show mitwirkt. Nach dem Urteil war der Veranstalter Cofo-Entertainment aus Passau dem nachgekommen.

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Oberlandesgericht gibt dem Konzert-Veranstalter recht

Abfinden wollte sich die Konzert-Firma mit dem Urteil nicht, man ging in Berufung; und traf nun auf mehr Verständnis. Richterin Brigitte Richter vom Oberlandesgericht betrachtete es als „eher fernliegend“, dass Betrachter des Werbe-Plakats tatsächlich davon ausgehen könnten, in der Show auf die echte Tina Turner zu treffen. Zumal die 81-Jährige auch kein Comeback angekündigt habe.

Dass eine Doppelgängerin das Plakat ziere, falle unter die Kunstfreiheit. So hatte auch Veranstalter Oliver Forster vor Gericht argumentiert. Mehr als 100-mal sei seine Show in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden und nie habe sich ein Zuschauer darüber beschwert, nicht die echte Tina Tuner erlebt zu haben. Forster hatte es als lebensfremd bezeichnet, dies anzunehmen.

Richter lassen Revision zum Bundesgerichtshof zu

Der Rechtsstreit könnte allerdings in die nächste Runde gehen, das Oberlandesgericht hat eine Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Die Richter begründeten dies damit, dass die Rechtsfrage, ob die Kunstfreiheit oder doch das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen schwerer wiege, noch nicht höchstrichterlich geklärt sei. Dazu müsste Turner weiterklagen.

Persönlich hatte sich Tina Turner übrigens weder im Landgericht, noch im Oberlandesgericht gezeigt, obwohl ihr Köln nicht fremd ist; die Diva hatte mit ihrem Kölner Ehemann Erwin Bach zwei Jahre lang in Marienburg gelebt. Mittlerweile wohnt sie am Zürichsee in der Schweiz. Doppelgängerin Fletcher hingegen war beim ersten Prozess zugegen. Sie äußerte, Turner sei ihr Idol.

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