Gift im ShakeKölnerin muss für Mord am Bruder lebenslang ins Gefängnis

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Die 63-Jährige musste sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Köln – Für den Mord an ihrem behinderten Bruder muss die Lindenthalerin Ursula N. (63) lebenslang ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht stellte im am Mittwoch verkündeten Urteil fest, die Angeklagte habe heimtückisch gehandelt, indem sie dem Bruder 100 Tabletten eines starken Schmerzmittels in dessen Bananenshake gemischt habe. Sie selbst hatte von Tötung auf Verlangen gesprochen.

Köln: Keine Hinweise auf Sterbewunsch des Bruders

„Mein Bruder wollte sterben“, hatte die Angeklagte beim Prozess erklärt. Seit sieben Jahren hatte sie die Pflege des Mannes übernommen, der nach einem Motorradunfall halbseitig gelähmt war und später auch unter epileptischen Anfällen litt. Mehrfach habe sie sich rückversichert, dass der Sterbewunsch bestehe. Auch sie selbst wollte sich töten und schluckte Tabletten, überlebte aber.

Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar stellte klar, dass es keinerlei Hinweise auf einen Sterbewunsch des Bruders gegeben habe. Walter N. habe noch am Freitag vor der Tat im September vergangenen Jahres ein Fest bei den Alexianern besucht, wo er in einer Behindertenwerkstatt arbeitete, dort eine Wurst gegessen und sich am Eiswagen angestellt.

Kölnerin zweigte immer wieder Geld des Bruders ab

Das spätere Mordopfer habe zuversichtlich in die Zukunft geblickt, sich mit einem anstehenden Umzug in eine Pflegeeinrichtung seines Arbeitgebers arrangiert und sich gefreut, dort seine Ruhe zu haben und viel zu fernsehen. „Keinem seiner Kontaktpersonen gegenüber hat er einen Sterbewunsch kommuniziert“, so die Richterin. Er habe seiner Tötung also nicht zugestimmt.

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Das eigentliche Motiv findet sich laut Urteil in der Persönlichkeit der Angeklagten. Die hatte die Pflege und gesetzliche Betreuung ihres Bruders auch dazu genutzt, immer wieder Geld von dessen Konto abzuzweigen. Auch hatte die Angeklagte sich eine Lebensversicherung des Bruders in Höhe von 39.000 Euro ausbezahlen lassen und das Geld an ihre Kinder weitergeleitet.

Abschiedsbriefe der Angeklagten sprechen für Mord

Nachdem das aufgefallen war und der Bruder auf seiner Arbeit von körperliche Züchtigungen seitens der Schwester berichtet hatte, wurde der Angeklagten die Betreuung entzogen. In einem Abschiedsbrief hatte Ursula N. geschrieben, durch die angedachten Verlegung ihres Bruders in ein Heim sei sie ja überflüssig. Davon habe sie sich bei der Tat ebenfalls lenken lassen.

Auch weitere Abschiedsbriefe an Angehörige brachten gerade nicht zum Ausdruck, dass Walter N. sterben wollte, so das Gericht. Die Angeklagte hatte geäußert, dass sie dem Bruder ein Siechtum im Heim ersparen wollte. Ursula N. hatte angeben, eine Gefängnisstrafe zu akzeptieren. Sie fühle sich in der JVA wohl und es gebe Schlimmeres. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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