Mäusekot im China-Restaurant, damit musste sich das Kölner Amtsgericht beschäftigten. Ein Betreiber-Ehepaar saß auf der Anklagebank.
Amtsgericht verhandeltEkel-Vorfall im China-Restaurant – Kölner Betreiber angeklagt

Das Kölner Amtsgericht verhandelte über Mäusekot in einem China-Restaurant. (Symbolbild)
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Ein sehr unappetitliches Thema hatte am Freitag ein Prozess vor dem Kölner Amtsgericht. Auf der Anklagebank saßen die beiden Betreiber eines China-Restaurants, denen ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen wurde. In der Küche und im Lager des Lokals hatten Kontrolleure der Stadt Köln im März dieses Jahres erhebliche Mengen an Mäusekot festgestellt.
Kölner Restaurant: Mäusekot in Küche und Lager
Die kleinen Hinterlassenschaften der Nagetiere fanden sich laut Staatsanwaltschaft unter dem Reiskocher, auf Regalböden in der Küche, im Lager und in direkter Nähe zu offenen Lebensmitteln wie Karotten und Salatköpfen. „Die Lebensmittel waren nicht mehr zum Verzehr geeignet, Verbraucher hätten bei Kenntnis Ekel und Widerwillen empfunden“, hieß es in der Anklageschrift.
Der Mäusekot sei klar erkennbar gewesen, daher ging die Staatsanwaltschaft bei den Betreibern von Vorsatz aus. Zumal es in der Vergangenheit bereits ähnliche Verfahren gegeben habe, die aber gegen Geldauflagen eingestellt wurden. Es wäre die Aufgabe der Angeklagten gewesen, für ein greifendes Hygienekonzept zu sorgen, sie hätten aufgrund der früheren Vorfälle sensibilisiert sein müssen.
Betreiber streiten vorsätzliche Handlung ab
Die Betreiber bestritten die Verunreinigungen nicht – die Lebensmittelkontrolleure hatten diese auch akribisch dokumentiert. „Mein Mandant war an diesem Tag nicht in der Küche. Er war selbst entsetzt, was da vorgefunden wurde“, sagte der Anwalt des Inhabers. Die Kontrollen in den Jahren 2020 und 2021 seien völlig beanstandungsfrei gelaufen. Von Vorsatz könne daher gar keine Rede sein.
Völlig schuldlos sah sich die ebenfalls angeklagte Ehefrau des Mannes. Sie habe lediglich die Buchhaltung gemacht und nicht mit Lebensmitteln gearbeitet. Sie sei äußerst selten im Betrieb anzutreffen, da sie derzeit von zu Hause aus arbeite. Hier pflege sie auch ihre schwer erkrankte Mutter. Das Betreiber-Ehepaar bedauerte den erneuten Vorfall ausdrücklich.
Richter stellt Verfahren gegen Geldauflage ein
Nachdem der Mäusekot entdeckt worden war, sei alles desinfiziert worden, die Kühlgeräte wurden abgetaut und gereinigt und der beanstandete Reiskocher ausgetauscht. Diesmal habe die Stadt den Restaurant-Besitzern konkrete Handlungsanweisungen mit an die Hand gegeben. Etwa, dass vor Produktionsbeginn nun immer Ausschau nach Mäusekot gehalten werden und bei Bedarf desinfiziert werden müsse.
Die Verteidigung plädierte abermals für eine Einstellung des Verfahrens. Dem stimmte der Vorsitzende Richter zu, zumal die Frage des Vorsatzes unklar sei. Letztlich schloss sich auch der Staatsanwalt dem an. Die Betreiber müssen insgesamt 4000 Euro an Geldauflage zahlen, bleiben dafür unbestraft. „Alles Gute und ich hoffe, dass es im Restaurant sauber bleibt“, sagte der Richter.