Unerlaubt Foto geschossenMann landet nach One-Night-Stand vor Kölner Gericht

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Das Landgericht in Köln

Köln – Die Frau liegt auf dem Sofa, hat die Augen geschlossen und scheint tief und fest zu schlafen. Die Aufnahme wurde zweifellos nachts gemacht, denn es ist dunkel auf dem Foto aber gleichwohl eindeutig zu erkennen, dass die Frau unbekleidet ist. Noch in derselben Nacht wurde die Nacktaufnahme der 29-jährigen Kauffrau in einer Whatsapp-Gruppe geteilt. Der Mann, der das Foto geschossen haben soll, stand jetzt wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches vor dem Amtsgericht. Und ließ über seine Anwältin ausrichten, dass er freigesprochen werden wollte. Die Anklage bestritt er.

Die beiden hatten sich am Abend zuvor erst kennengelernt. Auf der Party eines gemeinsamen Freundes, der in ein Kölner Lokal eingeladen hatte. Die Nacht hatten sie dann spontan im ehemaligen Kinderzimmer des Lagerarbeiters verbracht. Der 32-jährige wohnte damals noch bei seinen Eltern.

Foto der Frau wurde im Netz verbreitet

„Er hat das Foto nicht verschickt“, beteuerte seine Anwältin. „Das heißt nicht, dass er es nicht gemacht hat“, konterte der Richter. Das Foto hatte der Angeklagte im sozialen Netzwerk so kommentiert: „Nachdem ich sie flachgelegt hab.“ Den gemeinsamen Freund hatte er noch zusätzlich eingeschworen: „Es gibt Stress, wenn Du es weitersagst.“ 

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Doch der hielt sich nicht dran, klärte die Frau am nächsten Tag über das kompromittierende Foto auf, das inzwischen munter im Netz weitergereicht worden war. Das Bild hatte wohl auch schon in der Stammkneipe des Angeklagten die Runde gemacht, wie der Freund in Erfahrung gebracht hatte. Die Kauffrau hatte ihren One-Night-Stand daraufhin angezeigt. Bei der Wohnungsdurchsuchung hatten die Ermittler allein 30.000 Fotos auf seinem Handy sichergestellt – das Nacktfoto war allerdings nicht dabei. Er hatte es offensichtlich gelöscht. Bei der Justiz war er kein Unbekannter, hatte schon mehrere Einträge wegen Kleinkriminalität, allerdings keine einschlägigen Vorstrafen.

Der Richter sprach von „unergiebigen Beweismitteln“, da das Foto bei dem Angeklagten nicht mehr sichergestellt werden konnte. Allerdings war es für ihn wie für den Staatsanwalt eindeutig, dass nur er das Foto seinerzeit gemacht und dann auch weiterverschickt hatte. „Sie haben die Aufnahme sowohl gemacht als auch weitergeleitet und sich damit gleich zweimal strafbar gemacht“, hieß es im Urteil. Der Richter verhängte antragsgemäß eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro).  

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